Frage: Beschäftigungsverbot

Ich habe meinen Arbeitgeber mitgeteilt das ich Schwanger bin. Ich arbeite in der Pflege und kann dort nicht mehr eingesetzt werden. Mein Arbeitgeber möchte das ich jetzt meinen gesamten Urlaub von 20 Tagen und 60 aufgesammelte Überstunden nehme. Danach will er erst ein Beschäftigungsverbot ausstellen. Er begründet es damit das er bestimmen könne wann ich in Urlaub gehe, und auch wann ich die Überstunden nehme. Im Arbeitsvertrag ist hinsichtlich der Überstunden nichts geregelt.

von susimaus am 29.05.2015, 13:36



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Hallo, 1. Den Urlaub kriegen Sie nur dann angerechnet, wenn er vor dem Beschäftigungsverbot genehmigt war. 2.Je nach vertraglicher Regelung werden die Überstunden ausgezahlt oder können nach der Elternzeit genommen werden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.06.2015



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Mit den Überstunden ist das wohl so, mit dem Urlaub nur wenn es sich um Betriebsurlaub handelt. Meines Wissens nach kann der AG Dich nicht zwingen noch Urlaub zu machen und nur bereits beantragter und ebenfalls bereits genehmigter Urlaub gilt als genommen. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 29.05.2015, 19:08



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Mein Problem ist das der Arbeitgeber mich zwingen will vor ausstellung des Beschäftigungsverbotes Urlaub und Überstunden zu nehmen.

von susimaus am 30.05.2015, 13:20



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Rechtlich kann Dein AG Dich nicht zwingen Urlaub zu nehmen es sei denn er schließt den gesamten Betrieb. Die Frage ist letztes nur was willst Du tun? Wende Dich ans Gewerbeaufsichtsamt wenn der Arbeitsplatz nicht SS gerecht ist. Die werden dann alles nötige in die Wege bringen und so nötig auch auf ein BV bestehen. Was den Urlaub angeht bleibt Dir letztlich nur hart zu bleiben und ggf. zu klagen - die Frage ist ob Du diesen Stress mit Deinem AG willst? Sprich noch mal mit ihm und sage ihm dass er rechtlich keinen Urlaub anordnen kann und das BV nichts mit dem Urlaub zu tun hat. Sage ihm auch dass er, wenn er Dich ins BV schickt, über die Umlage U2 ja auch alle Kosten erstattet bekommt! LG Sabine

Mitglied inaktiv - 03.06.2015, 07:10



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