sehr geehrte frau bader, ich habe bereits zwei frühgeburten hinter mir (35 und 32 ssw). beiden kindern geht es gut. sie sind altersgerecht entwickelt. man merkt nichts mehr. die kinder sind 2 und 4 jahre alt. jetzt haben wir uns nach einem langen hin und her für ein drittes kind entschieden. es ist eine herzensentscheidung. damit dieses mal möglichst alles gut läuft, habe ich rechtzeitig mit meinem frauenarzt im kh (perinatal 1) kontakt aufgenommen. wir haben alles besprochen. wir sind "meine" probleme bei der ss durchgegangen und haben schon einige vorsichtsmaßnahmen getroffen (z.B. weißheitszähne ziehen wegen karies, impfung wegen scheideninfektionen ...) nun arbeite ich in einer schule und bin dort klassenlehrerin. es bleibt nicht aus, dass alle probleme, die mit der klasse zu einem kommen, stress mit kindern vorkommen kann und auch die eltern ständig auf der matte stehen. mal abgesehen davon, dass ich trotz teilzeit (14 std / woche) wesentlich mehr in der schule bin, da stänidg konferenzen .... stattfinden. frage: ist es möglich, dass der fa bei problematischer vorgeschichte (und er spricht nach 2 frühegburten von hochrisikoschwangeschaft) zunächst ab beginn der ss krank schreibt und mit beginn des herzschlags oder ab der 12 ssw ein beschäftigungsverbot ausstellt? versetehn sie mich nicht falsch. ich liebe meine arbeit, aber der job als lehrer ist auch sehr stressig und ich habe schon 2 problematische ss hinter mir. es soll beim 3. mal einfach einmal alles perfekt sein. wäre ein beschäftigungsverbot bei mir möglich? vielen dank für ihre antwort. 31 j.
von elli1982 am 03.01.2014, 14:31