Hallo, Ich habe einen Arbeitsvertrag erhalten in der Altenpflege. In meiner ersten und zweiten SS hatte ich Beschäftigungsverbot. Jetzt bei meinem neuen Arbeitgeber steht folgendes im Vertrag: Bei einem Beschäftigungsverbot des Arbeitnehmers durch die Heimaufsichtsbehörde oder aufgrund sonstiger gesetzlicher Bestimmungen besteht seitens des Arbeitgebers ein fristloses Sonderkündigungsrecht ! Wie sieht es bei einer erneuten Schwangerschaft aus? Kann mir gekündigt werden oder in den 6 Monaten Probezeit? Vielen Dank Anna203
von Anna203 am 30.09.2013, 19:35