hallo,
ich arbeite am empfang im hotel u verrichte somit nur stehende tätigkeiten. leider gibt es keine andere möglichkeit. mein arbeitgeber meint er könne kein beschäftigungsverbot aussprechen, das müsste der frauenarzt machen. stimmt das? ich dacht das beschäftigungsverbot spricht der arbeitgeber aus, wenn er den mutterschutz ni einhalten kann.
vielen dank
katrin
von
katrindd
am 13.06.2012, 18:14
Antwort auf:
beschäftigungsverbot
Hallo,
man muss zwischen einem individuellen und einem gesetzlichem Beschäftigungsverbot unterscheiden.
Bei einem individuellen BV entscheidet der Arzt im Einzelfall, dass die Schwangere ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben kann. Dazu kann auch Mobbing gehören.
Daneben sieht der Gesetzgeber eine Reihe von Gründen vor, bei denen immer ein BV erteilt werden muss (=generelles gesetzl. BV).
Diese findet man bei http://bundesrecht.juris.de/muschg/BJNR000690952.html#BJNR000690952BJNG000202308
Der Arbeitgeber ist dabei verpflichtet eine Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen zu machen und die Beschäftigungsverbote durch entsprechende Maßnahmen umzusetzen
Aber auch das Gewerbeaufsichtsamt kann Hilfestellung geben.
Man erhält bei einem BV den vollen Lohn weiter.
Anders ist übrigens eine Krankschreibung: hier liegt es nicht an der Arbeit, sondern an der Schwangerschaft, das man nicht arbeiten kann. Nach 6 Wochen gibt es nur noch Krankengeld.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.06.2012
Antwort auf:
beschäftigungsverbot
von
Tatjana
am 14.06.2012, 10:02