Frage: Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, ich hoffe Sie können mir weiter helfen. Ich bin nun in der 10ssw und habe ein großes Problem. Vormittags arbeite ich in einer Radiologischen Gemeinschaftspraxis und bin dort für das Archiv verantwortlich. Ich befördere alle Archivtüten über 3 Etagen in die verschiedenen Archive und sortiere sie dort mit Hilfe großer "Archivleitern" (nenne ich sie mal) ein. Ich hatte von Anfang an Angst das diese Arbeit schlecht für mein Kind sein könnte. Sei es die Belastung oder ein Sturz von der Leiter...Mein Chef allerdings sieht dies anders. Er meint ich solle mich nicht so anstellen. Bin wirklich enttäuscht von ihm. Wie soll ich mich denn jetzt verhalten? Habe wirklich Angst das meinem Baby etwas passiert... Haben Sie einen Rat für mich?! Viele Grüße

Mitglied inaktiv - 20.10.2010, 13:03



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Hallo, sprechen Sie mit Ig´hrem FA drüber-der kann entscheiden, ob ein BV ausgesprochen wird. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.10.2010



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Sprich doch mal mit deinem Frauenarzt darüber. Sind denn die Leitern tatsächlich so unsicher? Wie schwer sind die Akten, die du transportieren musst?

Mitglied inaktiv - 20.10.2010, 14:45



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Meine Frauenärztin ist mir da keine so große Hilfe. Mit ihr habe ich schon gesprochen und sie meinte nur ich müsse das mit meinem AG regeln... :( Also die Archivtüten (die immer in gr. Stapel zusammen gepackt werden) sind schon echt schwer. Wenn ich ein Paket in den 2ten Stock getragen habe bin ich schon gut am schnaufen... ;) Auch das mit den Leitern ist nicht ohne...man "hangelt" sich halt von einem Regal ins nächste. Bin innerhalb 1,5 Jahren dort schon 2 Mal hinunter gefallen. Glücklicherweise war bis auf ein paar blaue Flecke nix, aber mit Baby im Bauch?! Ich weiß nicht was ich machen soll....bin echt verzweifelt.... Danke für eure Hilfe!!!

Mitglied inaktiv - 20.10.2010, 17:05



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Mir hat der Frauenarzt das BV erteilt. Ich bin Lehrerin und litt an übermäßigem Schangerschaftserbrechen (teilweise stationäre Behandlung) - mir ist auch in der 17. Woche noch ganztägig übel, manchmal muss ich noch brechen.

Mitglied inaktiv - 22.10.2010, 13:07



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Wenn dann muss deine Ärztin ein BV aussprechen, dazu musst du deinen Arbeitgeber nicht einschalten. Verstehe nicht, warum sie es nicht tut. Gesundheit von Mutter und Kind geht vor.

Mitglied inaktiv - 22.10.2010, 20:44



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Hallo, sprechen Sie mit Ihrem FA drüber-der kann entscheiden, ob ein BV ausgesprochen wird. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.10.2010



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