Guten Morgen
Ich ich bin im 4 Mon. Schwanger,41J alt und bin im Beschäftigungsverbot bis zum ende der Schwangerschaft. Ist es in dem Fall möglich ehrenamtlich in ein Ferienlager mitzufahren (ohne körperlich schwere Arbeit). Wie sieht das rechtlich aus? (Das B. verbot wurde aufgrund mehrerer Fehlgeburten und Blutungen ausgesprochen bei Arbeit in der Pflege. Lg
Mitglied inaktiv - 14.06.2009, 21:14
Antwort auf:
beschäftigungsverbot
Hallo,
das kann nur Ihr FA entscheiden - er soll es Ihnen schriftlich geben, damit kein Ärger mit dem AG droht.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.06.2009
Antwort auf:
beschäftigungsverbot
Allgemeiner gefragt:Ist es rechtlich möglich im Beschäftigungsverbot ehrenamtlich in ein Ferienlager mitzufahren?Was gibt es für Einschränkungen im Bv im Vergleich zu eine AU? Lg
Mitglied inaktiv - 14.06.2009, 21:21