Also ich habe da eine etwas komplizierte Frage, in meiner ersten SW ( ich arbeite im Kiga ) hatte ich ein Beschäftigungsverbot, da ich keine Immunität gegen Mumps und Zytomegalie hatte...darum mußte ich bis zum Mutterschutz im Rathaus arbeiten.
Seit Anfang des Jahres arbeite ich einmal wöchentlich halbtags in meinem Kiga- allerdings zwar unter 400 Euro aber trotzdem mit meinem alten Vertrag- nur halt stundenreduziert- da ich noch offiziell in Elternzeit bin.
Nun bin ich wieder schwanger ( 22.SSW ) und habe bisher meinem Arbeitgeber die SW nicht angezeigt- um kein Beschäftigungsverbot zu erhalten...insbesondere da alle Kinder unserer Einrichtung geimpft sind und meiner Meinung nach die Wahrscheinlichkeit einer Infektion sehr, sehr gering sind- deshalb habe ich mich entschlossen eigenverantwortlich arbeiten zu gehen...
nun meine Frage: kann mich mein Arbeitgeber "zwangsbeschäftigungsverboten" wenn er von der SW erfährt, bzw. ich schriftlich auf eigene Verantwortung arbeiten gehen möchte..
und:
bekomme ich auch Mutterschaftsgeld und Mutterschaftsurlaub?- da ich ja keine Krankenkassenbeiträge zahle- aber vertraglich fest angestellt bin ( ich bekomme derzeit Lohnfortzahlung in Krankheitsfall, Weihnachtsgeld usw... )
Danke für Ihre Hilfe..!
Mitglied inaktiv - 26.11.2008, 15:12
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot...
Hallo,
Teil 1: ist doch beantwortet (von mir weiter unten)
Teil 2: Da das BV auff der SS beruht bekommen Sie alle Leistungen wie ohne das BV
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.12.2008
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot...
Beim BV bekommst du ganz normal dein Gehalt also warum nicht annehmen wenn es für notwendig gehalten wird.Die Schwangerschaft zu verheimlichen ist nicht der richtige Weg(finde ich).
Ein BV darf auch keine Auswirkungen auf Weihnachtsgeld usw haben.
Gruss Sandy
Mitglied inaktiv - 26.11.2008, 20:41
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot...
Hallo,
du weißt, dass man gegen CMV nicht impfen kann, oder?
Und das ist NICHT lustig, denn Ungeborene, deren Mamas während der Schwangerschaft mit CMV infiziert worden sind, sind schwerstbehindert bis nicht lebensfähig. Bist du dir darüber im Klaren?
Ich würde dieses Risiko nicht eingehen wollen.
VlG
Annette
Mitglied inaktiv - 26.11.2008, 21:27
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot...
Zum einen bin ich mir sehr wohl über das Risiko bewußt, deshalb habe ich auch keinerlei Kontakt mit Stuhl und Co. der Kinder, zum anderen habe ich eine zweijährige Tochter, über die ich mich eher anstecken könnte, wie im Kindergarten.
Außerdem sind mein Gyn und meine Hausärztin über die Lage informiert und geben mir da Recht.
Meine Frage geht auch nicht um das Risiko oder die Zahlung von W-Geld usw....ich weiß sehr wohl, dass ich das bekomme und auch mein Gehalt weiterhin beziehen würde, falls ich zu hause bliebe...
- mir ging es darum ob ich auf EIGENE Verantwortung weiter zur Arbeit gehen kann und mir- obwohl ich nicht in die Krankenkasse einbezahle- Mutterschaftsgeld und ...M.Urlaub zusteht.
Mitglied inaktiv - 27.11.2008, 12:50
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot...
Hallo,
ich kann Ihre Antwort nicht finden?! - auch keine Frage, die meiner Frage ähnelt....
Ich möchte Sie bitten, meine Frage nochmal genau durchzulesen und mir eine Antwort zukommen zu lassen....
Mitglied inaktiv - 02.12.2008, 14:41