Frage: Beschäftigungsverbot

Hallo! Folgende Frage: Mein Sohn geht in eine Spielgruppe, die halbtags stattfindet. 8 Eltern haben dazu einen Verein gegründet, der eine Erzieherin und eine Ergänzungskraft eingestellt hat. Jetzt ist die Erzieherin schwanger und hat ab sofort ein Beschäftigungsverbot, weil sie einen Immunschutz nicht hat. Wer muss für die Kosten aufkommen, der Verein oder die Krankenkasse? Danke und Gruß, Pondus

Mitglied inaktiv - 16.03.2008, 13:36



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Hallo, der AG. Wenn der am U2 Verf. teilnimmt,kann man das Geld von der KK zurückbekommen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.03.2008



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Der Verein als Arbeitgeber. Denn im BV zahlt der Arbeitgeber weiter das Gehalt. LG Arlett

Mitglied inaktiv - 16.03.2008, 14:41



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Gilt das denn auch bei einem so kleinen Betrieb mit weniger als 5 Angestellten? Für uns würde das heißen, dass wir ja eine Vertretung für die Erzieherin noch zusätzlich bezahlen müßten und das ginge finanziell gar nicht. Das würde letztlich das Ende des Vereins bedeuten und keiner hätte etwas davon. Kann das denn sein?

Mitglied inaktiv - 16.03.2008, 15:26



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Hallo, es gibt eine Umlage für Betriebe mit bis zu 5 Angestellten. Das muß , glaube ich aber mit der AOK geregelt werden.Es gibt da gewisse Bedingungen! Wie das so richtig abläuft weiß ich nicht.Fragt bei der AOK einmal an,als AG, weil ihr ja auch eine Vertetung braucht.(evtl. auch beim Gewerbeaufsichtsamt?) Viel Glück und Lg.

Mitglied inaktiv - 16.03.2008, 16:52



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Also die Weiterbezahlung bei BV gilt auch für Betriebe mit unter 5 Beschäftigen. Aber Skrowi hat Recht, man kann sich als Sog. Kleinstbetrieb am Ende des Jahres bei der KK was wiederholen. Sind aber nur 20 % von den Arbeitgeber-Sozialleistungen. Die KK springt nur bei Krankschreibung in der SS ein, allerdings auch erst nach 6 Wochen. LG Arlett

Mitglied inaktiv - 16.03.2008, 19:45



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Hallöchen! Wenn es ein richtiges Beschäftigungsverbot ist, dann könnt ihr euch den Bruttolohn zzgl. dem AG-Sozialanteil von der Krankenkasse der Erzieherung zurückholen. Sie kostet euch dann nix für die Zeit des Beschäftigungsverbotes. Wer macht denn für die Erzieherin die Lohnabrechnung? Derjenige sollte das eigentlich wissen... Ansonsten ruft mal bei der entsprechendem Krankenkasse an. Liebe Grüße

Mitglied inaktiv - 16.03.2008, 20:14



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