Sehr geehrte Frau Bader - GERN AUCH AN ALLE,
ich habe ein Beschäftigungsverbot erhalten. Bekommt der AG in jedem Fall die Kosten von der Krankenkasse erstattet? Oder hätte er dafür irgendwas abschließen müssen?
Mein 1. Kind ist in einer Einrichtung untergebracht. Ich wollte nun eigentlich einen Antrag auf Kostenerstattung stellen. Ist dies jetzt noch möglich? Ich bin ja theoretisch zu Hause und könnte mich selber kümmern. Oder ist das abhängig von der Art des BV`s?
Vielen Dank im Vorraus, stardust.
von
stardust82
am 08.09.2015, 11:12
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot - wer zahlt?
Hallo,
ich verstehe nicht den Zusammenhang 1. Kind und BV.
Der AG bekommt eine volle Erstattung über die U2.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.09.2015
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot - wer zahlt?
Dein erstes Kind hat mit dem BV nix zu tun. Der AG bekommt es wieder wenn er in die Umlage 2 einzahlt. Das ist aber sein Problem wenn nicht.
Welche Kostenerstattung ? Hängt ja auch damit zusammen warum Dein Kind in einer Einrichtung lebt. ein weiteres Kind entbindet ja nicht von der Unterhaltspflicht.
von
Sternenschnuppe
am 08.09.2015, 13:14
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot - wer zahlt?
Entschuldigung für die komische Ausdrucksweise. Mit Einrichtung meinte ich Kinderkrippe. Und dafür wollte ich mir auf Grund von geringem Einkommen die Kosten bei der Stadt erstatten lassen.
von
stardust82
am 08.09.2015, 21:27