Guten Tag,
ich befinde mich zur Zeit in Kurzarbeit. Arbeite aber in einem Bereich in dem ich bei einer Schwangerschaft sofort in ein Beschäftigungsverbot geschickt werden würde. Wie viel Geld, würde ich während des Beschäftigungsverbot bekommen? Das Kurzarbeitergeld oder mein normales Gehalt? Und welche Auswirkungen hätte das für meinen Arbeitgeber?
Vielen Dank schonmal für Ihre Antwort!
von
Lina R
am 06.05.2020, 10:05
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot während Kurzarbeit
Hallo,
wenn die Kurzarbeit wirksam eingeführt wurde, bekommt man auch bei einem BV Kurzarbeitergeld.
Lieeb Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.05.2020
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot während Kurzarbeit
Kurzarbeitergeld.
Deine SS darf sich nicht schlechter stellen, aber auch nicht besser.
von
Meyla
am 06.05.2020, 10:33
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot während Kurzarbeit
Wird mit der Schwangeren im Beschäftigungsverbot Kurzarbeit vereinbart oder konnte die Kurzarbeit wirksam einseitig angeordnet werden, erhält sie keinen Mutterschaftslohn mehr, sondern bei Erfüllung der übrigen Voraussetzungen Kurzarbeitergeld wie die anderen Mitarbeiter/innen auch.
Wurde/musste der Kurzarbeit nicht zugestimmt (werden) - bspw. wegen mangelndem Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung etc. - , bleibt es bei Mutterschaftslohns.
Ist daher situationsabhängig, also wie es in deinem Vertrag genau geregelt ist.
von
Dojii
am 06.05.2020, 10:59