Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe heute ein B-Verbot von meinem FA bekommen. Ich bin bis 25.09. in Elternzeit und danach habe ich mich arbeitslos gemeldet. Das Arbeitsamt weiss Bescheid und hat auch schon das Geld berechnet und weiss von der SS. Wie sieht es nun mit dem B-Verbot aus? Bekomme ich dann das geld vom Arbeitsamt weiter? Ich stehe dem Arbeitsmarkt ja nicht mehr zur Verfügung? Wie ist das rechtlich? Einige sagen ja und ander nein?
Vielen Dank für Ihre Mühen.
MFG Anja
Mitglied inaktiv - 10.09.2009, 12:17
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot und arbeitslos
Hallo,
ArbGeld I bekommen Sie ja erst, wenn Sie dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehen. Dann aber trotz BV
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.09.2009
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot und arbeitslos
Wenn Du nach der Geburt arbeiten möchtest, hättest Du Anspruch af ALG...
willst Du aber nicht arbeiten, haste auch keinen Anspruch.
LG
Peeka
Mitglied inaktiv - 10.09.2009, 15:32
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot und arbeitslos
Nein, ich bin bis zum 25.09. in Elternzeit und nun wieder SS. Baby kommt im März. Bis dahin habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld 1, das 1. mal in meinem Leben. Nun habe ich aber ein Beschäftigungsverbot bekommen. Normalerweise bekommt man dann den Lohn weiter gezahlt und jetzt habe ich eben gehört einige sagen, dass Arbeitsamt, als Arbeitgeber, muss das Geld weiter zahlen, andere sagen Nein, weil ich ja nicht vermittelt werden kann mit einem Beschäftigungsverbot.
LG Anja
Mitglied inaktiv - 10.09.2009, 17:08