Hallo Frau Bader, leider habe ich nirgendwo eine passende Antwort finden können: Ich bin 6 Wochen vor Ende meiner Elternzeit wieder angefangen zu arbeiten. Ich arbeite nun wieder seit fast 4 Wochen und bin wieder in der 10. Woche schwanger. Meinen AG habe ich sofort davon Bescheid gegeben. Nun läuft es auf ein Beschäftigungsverbot hinaus. Bekomme ich dennoch das Gehalt was ich jetzt verdient habe (20Std./Woche)?
von Girasol1775 am 04.02.2013, 20:00