Hallo Frau Bader,
ich bin derzeit arbeitslos und erhalte noch bis April Leistungen zum ALG 1. Da ich schon knapp 40 bin und mehrere Fehlgeburten hatte wäre es möglich, dass mein Arzt mir eine BV ausstellen könnte evtl. Geht dass während eines ALG1 Bezugs? Ich habe leider keine aktuellen Informationen dazu gefunden. Eigentlich geht BV ja nur während eines Beschäftigungsverhältnisses oder tritt das AA an die Stelle des Arbeitgebers?
Liebe Grüße
von
Sunnytails
am 09.12.2016, 17:25
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot und Arbeitslosigkeit machbar?
Es steht Dir frei Dich beim Arbeitsamt abzumelden, wenn Du nicht arbeiten möchtest.
Finanzieren wird dies aber keiner.
Fast 40 und Fehlgeburten sind kein Grund für ein BV.
von
Sternenschnuppe
am 09.12.2016, 20:44
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot und Arbeitslosigkeit machbar?
@ Sternschnuppe Leider bin ich schon öfter auf komische Antworten von Dir gestoßen wenn es um dieses Thema ging. Anscheinend hast Du da ein persönliches Problem.
Daher meine berechtigte Frage an Dich habe ich mit einem Wort erwähnt dass ich nicht arbeiten möchte. Du kennst weder meinen Gesundheitszustand noch meinen Beruf.
Deine Antwort ist leider daher sehr emotional aufzufassen, ich habe aber eine reine rechtliche Frage.
von
Sunnytails
am 09.12.2016, 23:24
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot und Arbeitslosigkeit machbar?
Entschuldige, Du hast gar keine Arbeit die eine Schwangerschaft oder Dich gefährden kann. Wieso möchtest Du denn ein BV ?
Wenn Du nicht arbeitsfähig bist ( Du erwähnst Deine Gesundheitszustand ) , dann ist eine AU angezeigt.
Und wenn H4 Dein nächster Plan ist dann darf man das mies finden.
Wegen Leuten wie Dir, die sich absichtlich und geplant ! in finanzielle Not bringen, leiden Menschen für die dieses Sozialsytem gedacht ist.
Menschen die unverschuldet in Not sind und Hilfe brauchen.
von
Sternenschnuppe
am 10.12.2016, 00:31
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot und Arbeitslosigkeit machbar?
Naja, Du fängst einen Streit an ohne mehr zu wissen.Wegen Leuten wie Dir sind solche Foren anstrengend, welche die nur rumtrollen und keine Ahnung haben braucht niemand.
Wer sagt dass ich mich absichtlich in finanzielle Not bringe? Woher nimmst Du dieses Wissen? Meine Frage war nur ob es rechtlich vereinbar ist währen ALG1 Bezugs eine BV zu bekommen mehr nicht.
Bitte halte Dich aus Fragen raus aus von denen Du keine Ahnung hast bzw. welche Du nicht beantworten möchtest.
von
Sunnytails
am 10.12.2016, 09:00