Beschäftigungsverbot (keine Zahlung) EILT bitte

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot (keine Zahlung) EILT bitte

Hallo und guten Tag aus Nürnberg! Meine Frau hatte zu Beginn der Schwangerschaft Blutungen und war über mehrere Wochen krankgeschrieben. Ein Wechsel aus arbeiten und krank-"feiern". WÄHREND einer laufenden Krankschreibung (bedingt auch durch Mobbing, ziehen an den Bändern, 8-10 Std. sitzende Tätigkeit, kein Ruheraum) stellte der Arzt ein totales Beschäftigungsverbot aus (Begründung: phys. u. psych. Bedingungen des Arbeitsplatzes). Nun wird das Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber angezweifelt mit der Begründung, dass vom Arbeitsplatz keine Gefahr ausgeht. Meine Frau belastet dieses Vorgehen der Firma sehr. Das Gewerbeaufsichtsamt nimmt sich nichts davon an, da die Gehaltsforderung eine privat- und keine öffentlich-rechtliche Angelegenheit ist. Der beauftragte Rechtsanwalt meint nun auch, dass das Beschäftigungsverbot nicht WÄHREND einer laufenden Arbeitsunfähigkeit hätte ausgestellt werden dürfen (Formfehler?). Was kann im schlimmsten Fall passieren? Wer "zahlt"? Zur Zeit der Arbeitgeber nicht (weil dieser meint, dass es sich nicht um ein Beschäftigungsverbot handeln dürfe), die Krankenkasse ebenfalls nicht, weil eben ein Beschäftigungsverbot vorliegt (womit der AG zahlen müßte). Irgendwo hieß es dass einer Schwangeren kein finanzieller Nachteil entstehen dürfe. Zwickmühle? Würden uns über eine Antwort sehr freuen. Vielen Dank.

Mitglied inaktiv - 08.08.2002, 08:31



Antwort auf: Beschäftigungsverbot (keine Zahlung) EILT bitte

ich bin zwar nicht frau bader, aber normalerweise darf der arbeitgeber das geld auf keinen fall einbehalten! nach meiner ansicht muß er zahlen, denn wenn deine frau ein beschäftigungsverbot bekommen hat, hat sies ja nicht ohne grund und der arbeitgeber muß weiterzahlen. aber warte mal die antwort von frau bader ab!! viel glück und laßt euch nicht unterkriegen!!

Mitglied inaktiv - 08.08.2002, 14:55



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