Hallo, bei mir ist von Beginn meiner Schwangerschaft an ein Beschäftigungsverbot geltend gemacht worden, da ich in der ambulanten Pflege zu vielen Gefahren ausgesetzt bin. Ich hatte aber noch ca. 100 Überstunden, die ich nun gerne ausgezahlt hätte. Mein Arbeitgeber sagte mir aber, dass die Überstunden verfallen, weil die mich ja (mit Unterstützung der Krankenkasse) weiter bezahlen müssen und ich aber nicht als Arbeitskraft zur Verfügung stehe. Da mein Arbeitsvertrag bis zum 31.03.2009 befristet ist, kann ich die Überstunden auch nicht mehr "abfeiern". Hat mein Arbeitgeber recht?
Mitglied inaktiv - 20.01.2009, 11:57