Hallo,
ich bin Erzieherin bei der Stadt. Ich habe keinen Immunschutz gegen Zytomegalie und Hepatitis B. Wie ich jetzt erfahren habe und auch im Internet gelesen habe, müsste ich von der Arbeit frei gestellt werden, da wir auch ein paar Kinder unter drei Jahren haben. Mein Arbeitgeber meint, ich könnte weiter in der KITA arbeiten. Ein Beschäftigungsverbot müsste nicht ausgesprochen werden. Stimmt das?
Vielen Dank und ein schönes Wochenende noch.
Mitglied inaktiv - 11.11.2005, 21:18
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot für Erzieherinnen
Hallo,
das kann nur ein Frauenarzt beantworten. Fragen Sie doch mal auf dem Forum von Dr. Bluni!
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.11.2005
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot für Erzieherinnen
hallo,
ich bin in einer ähnlichen situation wie du. bei mir ist es so, das ich als heilerziehungspflegerin in einer heilpädagogischen gruppe einer kita gearbeitet hab, bis das amt für arbeitsschutz kam und sagte das es dieses gesetz gibt, das in unserer und vielen anderen einrichtungen bisher unbekannt war.
ich hab keinen mumps- titer, also hat mir der betriebsmedizinische dienst ein beschäftigungsverbot aufgebrummt. mein arbeitgeber wollte mich aber nicht zu hause lassen und so werde ich nun mit kinderfremden aufgaben vor allem im verwaltungsbereich sowie einkäufen und ablagetätigkeiten beschäftigt.
ist total doof, vor allem da ich von heute auf morgen (bin montags mittags zum arzt und durfte bis zur bekanntgabe der ergebnisse nicht in die kita und danach nicht mehr zu den kindern) einfach raus bin. ausserdem ist die arbeit wirklich mehr ein beschäftigen, aber ist ja nciht mehr lang.
Mitglied inaktiv - 12.11.2005, 10:44