Hallo Frau Bader,
ich frage mich, ob man ein BV bekommt bei Kälte. Ich arbeite in einer großen Lagerhalle als Sachbearbeiterin. Heizung ist viel zu klein für die gesamte Halle. Im Winter liegen die Temperaturen so um die 10 Grad.
LG
Tante Inge (9 SSW)
von
TanteInge
am 26.07.2011, 16:32
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot bei Kälte?
Hallo,
hier kann sogar der AG selber das BV aussprechen (weil all. BV nach § 4 MuschG. Ansonsten hilft der FA. Bei Fragen hilft das Gewerbeaufsichtsamt.
Liebe Grüsse,
NB
§ 4 MuSchG
Weitere Beschäftigungsverbote
(1) Werdende Mütter dürfen nicht mit schweren körperlichen Arbeiten und nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von gesundheitsgefährdenden Stoffen oder Strahlen, von Staub, Gasen oder Dämpfen, von Hitze, Kälte oder Nässe, von Erschütterungen oder Lärm ausgesetzt sind.
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.07.2011