Hallo,
meine Frau ist schwanger, und wir erwarten unser Kind zum 17. Oktober. Da wir derzeit in den Steuerklassen 4/4 (mit Faktor) sind, erwägen wir, noch im Februar in 3/5 zu wechseln, damit meine Frau mehr Netto hat und somit später mehr Elterngeld bekommt. Wenn wir im Februar wechseln, wären wir ab März in den neuen Steuerklassen und hätten somit noch 6 volle Monate in dieser Steuerklassenkombination.
Allerdings steht für meine Frau ein Beschäftigungsverbot im Raum. In diesem Fall werden die Monate des Beschäftigungsverbots nach meinem Verständnis für die Bemessung des Elterngeldds ja ausgeklammert. Würde das bedeuten, dass wir dann nicht mehr auf die vollen 6 Monate in Steuerklasse 3/5 kämen, somit dann für die Elterngeld-Berechnung trotzdem die Klasse 4/4 verwendet würde und sich unser Steuerklassenwechsel nicht mehr positiv aufs Elterngeld auswechseln würde?
Danke für Ihre Hilfe!
von
Jansen
am 19.02.2019, 15:32
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot - Steuerklassenwechsel für Elterngeld-Maximierung sinnvoll?
Hallo,
im BV bekommt man normalen LOhn, da wird nichts ausgeklammert
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.02.2019
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot - Steuerklassenwechsel für Elterngeld-Maximierung sinnvoll?
Bei einem BV werden keine Monate ausgeklammert, da hier der "normale" Lohn weiter gezahlt wird und man dadurch keine Einkommensminderung aufweist.
Die Monate mit BV werden also ganz normal für das Elterngeld berücksichtigt.
von
Dojii
am 19.02.2019, 15:53
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot - Steuerklassenwechsel für Elterngeld-Maximierung sinnvoll?
Ah, verstehe. Dann hatte ich das bislang falsch verstanden. Vielen Dank!
von
Jansen
am 19.02.2019, 16:42
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot - Steuerklassenwechsel für Elterngeld-Maximierung sinnvoll?
Bei je 6 Monaten LSK IV und III ist maßgeblich was man zuletzt hatte. Also schnell wechseln.
Im BV bekommt man eine "normale" Gehaltsabrechnung.
von
Sonnenblume4@@@
am 20.02.2019, 22:04