Beschäftigungsverbot Reinigungsfirma

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot Reinigungsfirma

Schönen guten Tag Frau Bader. Wir haben am 13.9.2013 erfahren das meine Freundin in der 7 Woche schwanger ist. Sie ist Angestellt in einer Reinigungsfirma. Jetzt hat sie beim Frauenarzt gefragt wie es aussieht mit einem Beschäftigungsverbot weil sie schwere Eimer tragen muss und auch in einem Bleiwerk sauber machen muss. Was bestimmt am Anfang der Schwangerschaft nicht gerade gut ist. Am 18 sagte uns der Frauenarzt das er kein Beschäftigungsverbot ausstellen darf weil das der Arbeitgeber machen muss. Rücksprache mit dem hat ergeben das es der Arzt machen muss. Wieder angerufen beim Arzt sagt der wieder er würde sich beim Gewerbe Aufsichtsamt erkundigen. Heute am 20.9.13 rief er an und sagte uns er darf ihr kein Beschäftigungsverbot geben nach rücksprache mit dem gewerbeaufsichtsamt. Jetzt stehen wir da und kommen nicht weiter. Können sie uns einen tipp geben? Meine Freundin ist in der 8 ssw. Gruß Björn und Sylvia

von Bjoern3008 am 20.09.2013, 18:29



Antwort auf: Beschäftigungsverbot Reinigungsfirma

Hallo, man muss zwischen einem individuellen und einem gesetzlichem Beschäftigungsverbot unterscheiden. Bei einem individuellen BV entscheidet der Arzt im Einzelfall, dass die Schwangere ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben kann. Dazu kann auch Mobbing gehören. Daneben sieht der Gesetzgeber eine Reihe von Gründen vor, bei denen vom AG ein BV erteilt werden muss (=generelles gesetzl. BV). Diese findet man bei http://bundesrecht.juris.de/muschg/BJNR000690952.html#BJNR000690952BJNG000202308 Der Arbeitgeber ist dabei verpflichtet eine Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen zu machen und die Beschäftigungsverbote durch entsprechende Maßnahmen umzusetzen Aber auch das Gewerbeaufsichtsamt kann Hilfestellung geben. Man erhält bei einem BV den vollen Lohn weiter. Anders ist übrigens eine Krankschreibung: hier liegt es nicht an der Arbeit, sondern an der Schwangerschaft, das man nicht arbeiten kann. Nach 6 Wochen gibt es nur noch Krankengeld. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.09.2013



Antwort auf: Beschäftigungsverbot Reinigungsfirma

Der Arzt hat Recht, der AG muß es ausstellen wenn er keien andere Arbeit hat. Der AG soll sich mal beim gewerbeamt schlau machen. Die werdene Mutter bekommt das BV ja wegen der Arbeit - und die kann der Arzt nicht einschätzen bzw dem AG vorgeben. Hätte Deine Freudnin starke gesundheitliche probleme welche sie oder das Kind extrem gefährden - unabhängig von der Arbeit - dann müßte der Arzt das BV ausstellen. Wird leider sehr oft verwechselt, weil viele Frauen, AG und Ärzte da nicht genau unterscheiden, teils wird es auch oft mißbrauchlich genutzt. Sprich Frau "hoppelt" von Arzt zu Arzt bis sie endlich ein BV bekommt - mit der Folge das da inzwischen wesentlich genauer geschaut wird.

Mitglied inaktiv - 20.09.2013, 21:09



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