Hallo
Ich befinde mich im Beschäftigungsverbot. Wie wird das Durchschnittsgehalt berechnet? 3 Monate gerechnet vor Beginn der Schwangerschaft?
Mein Gehalt setzt sich aus Festgehalt, Fahrgeld, Urlaubsgeld und Zuschuss VWL zusammen. Werden diese Punkte alle mit in die Berechnung des Durchschnittsgehalt einbezogen?
von
Franzike
am 01.10.2019, 10:22
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot Gehalt wie abrechnen
Hallo,
aus dem Durchschnitt der letzten 3 Mo vor Eintritt der Schwangerschaft.
Das mit dem Urlaubsgeld verstehe ich nicht. Wird das jeden Monat ausgezahlt?
Die Fahrtkosten sind lt. Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (Urteil vom 19. März 2014, Az.: 3 Sa 388/13) zu berücksichtigen.
Die VWLS sind auch anzurechnen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.10.2019
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot Gehalt wie abrechnen
Danke für die Antwort
Nein ich bekomme nicht jeden Monat Urlaubsgeld aber in den Monaten die für die Abrechnung berücksichtigt werden, hatte ich Urlaubsgeld. ET 04.02.2020, 280 Tage zurück gerechnet wäre das der 07. Mai, somit ist ja Februar, März, April Berechnungzeitraum für das gehalt im Beschäftigungsverbot.
Wie bringe ich das meinem Chef bei das er falsch abgerechnet hat und mir die Fahrkosten dazu rechnen muss? Welche Grundlage gibt es außer dieses Urteil?
von
Franzike
am 01.10.2019, 11:18
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot Gehalt wie abrechnen
In das Durchschnittsgehalt werden die regelmäßigen Gehaltsbestandteile hineingerechnet. Natürlich nicht das Urlaubsgeld, denn das bekommst du nur einmal fürs ganze Jahr. Das ist eine Einmalzahlung, genau wie auch das Weihnachtsgeld.
Das Fahrgeld könnte auch als Aufwandsentschädigung angesehen werden. Da die Fahrtkosten im BV nicht mehr anfallen wird es schwer sein, den AG zur Weiterzahlung des Fahrtkostenzuschusses zu bewegen, obwohl die Fahrten nicht mehr getätigt werden.
Mitglied inaktiv - 02.10.2019, 21:46