Sehr geehrte Frau Bader, ich bin gerade durch zufall bei meinen recherchen auf sie gestoßen und hoffe, sie können mir helfen. ich habe eine tochter, 14 monate. ich hatte ein jahr elternzeit und danach 2 monate arbeitslosengeld 1 bezogen, da mein befristeter arbeitsvertrag in der schwangerschaft auslief und ich 2 monate lang arbeitssuchend war. nun werde ich demnächst eine neue arbeitsstelle antreten. Es wäre möglich, dass ich schwanger bin und diese stelle dann schon schwanger antreten würde. ich würde es dann kurz nach beginn am neuen arbeitsplatz erfahren. an diesem arbeitsplatz bekäme ich sofort ein beschäftigungsverbot, da man schwanger da nicht arbeiten darf. jetzt ist die frage: wenn ich dort am neuen arbeitsplatz anfange und praktisch eine woche später von der schwangerschaft erfahre und beschäftigungsverbot bekomme, wie berechnet sich dann, was ich den rest der schwangerschaft bekomme? es sind dann ja keine 3 monate berechnungsgrundlage vorhanden, vielleicht noch nicht einmal ein monat.. ausser ich würde eine weile verschweigen, dass ich schwanger bin, was in diesem beruf aber alles andere als empfehlenswert wäre, da ich alleine mit patienten bin und im dauernachtdienst arbeiten müsste. müsste ich dann von hartz4 leben? oder steht mir trotzdem irgendwie ein gehalt zu? Was jetzt? ich hoffe sie können mir die frage beantworten!!
von 07juni am 18.08.2013, 14:34