Beschäftigungsverbot, Arbeitslosengeld, Elterngeld

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot, Arbeitslosengeld, Elterngeld

Hallo, und zwar habe ich einige Fragen zum Thema Beschäftigungsverbot, Elterngeld und Arbeitslosengeld. Ich habe meine Frauenärztin darum gebeten, mir ein Beschäftigungsverbot auszusprechen, da mein Arbietgeber, seitdem er weiß, dass ich schwanger bin, mich nur noch fertig macht und ich vermutlich dadurch Bltungen bekommen habe. Ist es sinnvoll, erst 6 Wochen über eine krankschreibung zu hause zu bleiben und danach erst ein Beschäftigungsverbot zu bekommen? Kann meine Frauenärztin ohne weiteres mir ein individuelles Beschäftigungsverbot erteilen? Muss dieses einen Grund für meinen Arbeitgeber enthalten? Mein Arbeitsvertrag läuft zum 17.07. aus. Ab diesem Zeitpunkt wäre ich arbeitslos. Wie sieht es dann mit Arbeitslosengeld aus, wenn ich ein Beschäftigungsverbot erhalten habe? Habe ich dann überhaupt Anspruch auf Arbeitslosengeld? Oder wer zahlt dann für mich bis zum Mutterschutz? Weiterhin würde es mich interessieren, wie sich das Arbeitslosengeld nach dem einen Jahr Elterngeld berechnet? Wird dann mein letztes Einkommen oder oder die Höhe des Elterngeldes als Berechnungsgrundlage genommen? Für Ihre Hilfe wäre ich sehr dankbar. Liebe Grüße

Mitglied inaktiv - 28.04.2007, 13:55



Antwort auf: Beschäftigungsverbot, Arbeitslosengeld, Elterngeld

Hallo, Man muss grundsätzlich unterscheiden, was der Arzt im Einzelfall ausstellt: BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt am Betrieb (zB Chemiefabrik) ->Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen. KRANKSCHREIBUNG: Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt an der Schwangerschaft (zB vorzeitige Wehen) -> 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an. Der AG hat weder ein Widerspruchs- noch sonstiges Recht diesbezüglich. Mit dem Vertrag endet trotz SS das Verhältnis. Sie müssen sich dann an das AA wenden (schon vorher, am besten unverzüglich). Sie erhalten dann bis zum Ende des Mutterschutzes vom AA/ der KK ArbGeld I, wenn Sie die Anwartschaften erfüllen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.05.2007



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Arbeitslosengeld bei Beschäftigungsverbot?

Guten Tag Am 30.4.10 läuft mein befristeter Arbeitsvertrag aus. Am 14.5.10 beginnt jedoch erst der Mutterschutz. Bis zum Mutterschutz habe ich ein Beschäftigungsverbot bekommen. Nun will das Arbeitsamt mir nicht zahlen für diese zwei Wochen, da ich dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung stehe. Ist das rechtens? Die Krankenkasse will auch nichts z...


Arbeitslosengeld 1 und Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, ich bin in der 22. Woche mit Zwillingen schwanger und hatte bis jetzt Arbeitslosengeld 1 bezogen. Nun hatte mir mein Frauenarzt ein Beschäftigungsverbot für 6 Wochen ausgeschrieben. Daraufhin erhielt ich nun Post von der Arbeitsagentur, dass die Leistung eingestellt wurde. Ist das rechtens? Denke über eine Aufhebung des BV nach. ...


Beschäftigungsverbot trotzdem anspruch auf arbeitslosengeld 1

Hallo Frau Bader, ich bin erneut schwanger und beziehe zur Zeit Arbeitslosengeld 1. Nun wird mir ggf Beschäftigungsverbot erteilt. Habe ich dann noch anspruch auf Arbeitslosengeld? Oder irgendwelche anderen Leistungen? Habe schon im Internet gelesen, dass die Krankenkasse dann etwas zahlt. Vielen Dank und herzliche Grüße


Arbeitslosengeld trotz beschäftigungsverbot

Guten Tag ich bekomme alg1 und bin schwanger. Wird das alg1 weite4 gezahlt trotzdem Beschäftigungsverbot?


Anspruch auf Arbeitslosengeld trotz Ablehnung wegen Beschäftigungsverbot

Guten Abend Ich bräuchte dringend einen Rat. Ob Arbeitsamt oder Krankenkasse, keiner will für mich zuständig sein und mir ein Einkommen zahlen. Zum 30.06.2017 ist mein Arbeitsvertrag ausgelaufen, ALO-Meldung ist auch getätigt (leider 1 Woche zu spät) . Nun wäre ja eigentlich das Arbeitsamt ab dem 01.07.2017 für mich zuständig. Ich habe aber ...


Arbeitslosengeld nach Elternzeit/Beschäftigungsverbot/Kurzarbeit

Guten Abend Ich bin seit dem 10.11.21 aus der Elternzeit, momentan Befinde ich mich im Resturlaub meiner Vollzeitstelle. Ab dem 1.12.21 trete ich eine Teilzeitstelle meines Unternehmens an. Meine Frage ist wie die Berechnung des Arbeitslosengeld wäre wenn ich zum 1.1.22 gekündigt werde. Ich bin seit 2019 Vollzeit im Unternehmen angestell...


Urlaubstage im teilzeit beschäftigungsverbot

Hallo ich arbeite eigentlich 75% mit einer 5-tage woche nun bin ich im teilzeit beschäftigungsverbot mit 50% und einer 4 tage woche. Wenn ich es richtig verstanden habe müsste ich ja weiterhin den vollen urlaubssnspruch für die 5 Tage woche haben oder ? Aber wie ist es wenn ich jetzt Urlaub nehme? Muss ich dann 5 oder 4 Tage für eine Woche Urlaub ...


Beschäftigungsverbot - Neuer Arbeitsvertrag nach Ausbildung - Bemessungsgrundlage Lohnfortzahlung

Sehr geehrte Frau Bader, Ich wuerde mich gerne mit einem Anliegen an Sie richten.  Ich habe meine Ausbildung bei meinem jetzigen Arbeitgeber als Sozialbpaedagogische Assistenz (KITA) im Maerz beendet. Ich habe seit 1. April bei dem selben Arbeitgeber einen unbefristeten Vollzeitvertrag unterschireben.  Jetzt wurde eine Schwangerschaft bei...


Beschäftigungsverbot

Hallo Ich arbeite als Erzieherin , 20 Std pro woche. möchte jetzt aber auf 30 Std erhöhen , weil ich schwanger bin und dann ein komplettes Beschäftigungs Verbot bekomme. wie wird dann mein Gehalt im Beschäftigungsverbot berechnet?   desweitwren gibt es ab August vllt eine Gehaltserhöhung für alle. bekomme ich die direkt auch oder er...


Beschäftigungsverbot nach erfolgreicher Wiedereingliederung

Guten Morgen Frau Bader, ich würde gerne fragen was ich als Entlohnung während eines Beschäftigungsverbotes erwarten kann, da ich die Monate vor der Schwangerschaft langzeitkrank bzw. mich am wiedereingliedern war, ich es aber so verstanden habe, dass der Mutterschutzlohn anhand der letzten drei Monate VOR der Schwangerschaft ausgerechnet wird....