Frage: Berufsverbot

Hallo Frau Bader Ich fange jetzt am 04.01 beim neuen ag an. Habe einen befristeten av bis Juni. Da mein Fa jetzt gesagt hat das er das arbeiten nicht gut findet da ich zu schwer heben müsste was passiert wenn ich jetzt in den ersten 3 Wochen bei Anstellung ein bv bekomm wer zahlt bis 30.6 mein Gehalt und kann man mir kündigen

von naddel25 am 02.01.2016, 13:54



Antwort auf: Berufsverbot

Hallo, schalten Sie das Gewerbeaufsichtsamt ein, die werden dann prüfen, ob Sie ein Beschäftigungsverbot erhalten müssen. der Arbeitgeber kann sie dann aber auf einen anderen Job umsetzen. Bei einem BV bekommt Sie dann den Lohn weiter. Wegen der Schwangerschaft sind Sie nicht kündbar, ein befristeter Vertrag läuft aber ganz normal aus. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.01.2016



Antwort auf: Berufsverbot

Ganz einfach, Dein Arzt kann es finden wie er mag. Es steht ihm nicht zu dir wegen der Arbeit ein BV zu geben. Das darf wenn nur der AG, oder wenn der sich trotz allem das es gerechtfertigt ist weigert, dann das Gewerbe-/Ordnungsamt. Weil, theoretisch kann der Chef auch hingehen und dir eben eine andre Arbeit geben. oder er sagt, die Kollegen müssen schleppen. Dein Arzt darf dich krank schreiben wenn dir zB zu übel ist oder du meinst überfordert/gestresst zu sein. Dann gibt es halt nach 6 Wochen Krankengeld. Ein BV darf er dir nur geben, wenn deine Gesundheit oder die des Kindes massiv geschädigt ist zB wegen schwersten Blutungen und auch absehbar ist das es eben nicht besser wird. Wegen Arbeit aber ist IMMER der AG der Ansprechpartner.

Mitglied inaktiv - 02.01.2016, 17:53



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