Hallo Frau Bader, Meine Situation ist folgende: 2 Jahre EZ beantragt, nach 11 Monaten möchte ich wieder 20 Std TZ arbeiten. Allerdings wird mein Gehalt nicht ausgehend von dem Gehalt unmittelbar vor dieser EZ berechnet, sondern die Personalabteilung geht aus von dem Gehalt vor der EZ des ersten Kindes. Begründung ist, dass man mir ja nur etwas mehr nach der ersten EZ gezahlt habe, damit ich mehr Elterngeld bekäme (ich kam schwanger aus der ersten EZ zurück in den Job). Nun würden die Bedingungen von VOR den Kindern zählen und davon ausgehend sei mein TZ Gehalt berechnet worden. Damit gehen mir aber fast 200 € dadurch verloren. Ist das rechtens oder habe ich einen gesetzlichen Anspruch auf das Gehalt direkt vor der Elternzeit? Können Sie mir die entsprechenden Gesetzestexte nennen? Danke!
von monne am 08.09.2015, 20:26