Hallo Frau Bader,
ich würde gerne wissen, ob im Mutterschaftsgeld das Ausbezahlen des Gleitzeitkontos mit berücksichtigt wird. Ich weiß, dass sich das Mutterschaftsgeld aus dem Durchschnitt der letzten drei vollen Monatsgehälter zusammensetzt, inkl. Überstuden (wurde mir auch so vom AG schriftlich mitgeteilt). Ich bekomme ab Mai Mutterschaftsgeld. Mit der Märzabrechnung wurde mir der Großteil meines Gleitzeitkontos ausbezahlt. Nun wüsste ich gerne, ob dies auch als "Überstunden" gilt und somit in die Berechnung des Mutterschaftsgeldes mit einfließt oder ob es sich hierbei um einen Sonderfall handelt.
Vielen Dank!
von
trau-di
am 03.04.2014, 10:46
Antwort auf:
Berücksichtigung Ausbezahlung Gleitkonto bei Berechnung des Mutterschaftsgeldes?
Hallo,
das kommt darauf an, wie es deklariert ist. Einmalzahlungen werden nicht berücksichtigt. Extra bezahlte Überstunden gehören nach den Lohnsteuer-Richtlinien des Bundesfinanzministeriums zum regelmäßigen Arbeitslohn und erhöhen somit das Elterngeld.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.04.2014
Antwort auf:
Berücksichtigung Ausbezahlung Gleitkonto bei Berechnung des Mutterschaftsgeldes?
Wenn ich dich richtig versteh, ist diese Zahlung einmalig?
Dann wirds nicht mitberechnet.
Anders wäre es, würden dir regelmäßig die Überstunden ausbezahlt...
(Warum lässt du sie dir überhaupt auszahlen? Du könntest sie auch auch nach der EZ noch nehmen).
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 04.04.2014, 15:19