Frage: Berechnung Berufsverbot

Sehr geehrte Frau Bader, Meine Frage lautet folgendermaßen. Ich bin noch bis Oktober 2019 in Elternzeit - (ich bekomme aber seit fast 1 1/2 Jahren kein elterngeld mehr). Insgesamt war ich 3 Jahre zur Betreuung meines Kindes nicht arbeiten. In der letzten schwangerschaft habe ich sofort ein beschäftigungsverbot erhalten. Wenn ich in der Elternzeit wieder schwanger werden würde und ab Oktober wieder ein beschäftigungsverbot erhalten würde, wie berechnet sich dann die Höhe? Würde ich wieder mein" altes " Gehalt bekommen? Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen.

von Lalelu123987 am 11.02.2019, 14:37



Antwort auf: Berechnung Berufsverbot

Hallo, sollten Sie ein Beschäftigungsverbot erhalten, würden Sie den Lohn bekommen, den Sie ohne Beschäftigungsverbot erhalten. hierbei ist aber zu berücksichtigen, dass sich die Gesetzeslage 2018 geändert hat und nunmehr der Arbeitgeber zu prüfen hat, ob ein Beschäftigungsverbot wegen einer Gefahrensituationen am Arbeitsplatz auszusprechen ist. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.02.2019



Antwort auf: Berechnung Berufsverbot

1. Ein BV setzt voraus, dass du deinen Vertrag ordnungsgemäß erfüllen kannst. Also zB eine Kinderbetreuung hast, die dir die Arbeitszeiten gemäß Vertrag erlaubt. 2. Die Vorgaben für ein BV haben sich verändert. Der AG muss eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und dich ggf. mit anderen Aufgaben als die, die du üblicherweise ausüben würdest, betrauen. Das kann auch Aktensortieren oder Kaffe kochen sein. Kann er das nicht, dann kann er ein BV aussprechen. 3. Dieses BV setzt dann voraus, dass du jederzeit arbeiten kommen kannst - für den Fall, dass der AG doch eine Arbeit für dich findet. 4. Im BV erhältst du dann das, was du auch per Vertrag an Gehalt erhalten hättest.

von cube am 11.02.2019, 14:49



Antwort auf: Berechnung Berufsverbot

Danke für die Antwort. Aber ich meine "beschäftigungsverbot". Und das hat sich so geändert? Wenn der frauenarzt der Meinung ist, dass ich nicht arbeiten darf, dann entscheidet aber zu guter Letzt mein Arbeitgeber??

von Lalelu123987 am 11.02.2019, 14:57



Antwort auf: Berechnung Berufsverbot

Mit diesem Thema beschäftigt sich (gefühlt) jeder zweite Beitrag in diesem Forum. Schau dort einfach mal nach, dann findest du mehrfachst die Antwort auf deine Frage. Und ja es gibt eine totale Neuerung. Vielleicht solltest du aber 1. überhaupt schwanger werden 2. abwarten wie die Schwangerschaft verläuft und nicht das BV am Besten schon vor Eintritt einer SS haben wollen.......

von KielSprotte am 11.02.2019, 16:28



Antwort auf: Berechnung Berufsverbot

BV meint Beschäftigungsverbot. Ja, das hat sich deswegen geändert, weil einfach viele BV fälschlicherweise ausgesprochen wurden u d eben gerne vom FA, ohne das der AG eine Chance hatte, den Arbeitsplatz entsprechend anzupassen. Der FA kann auch immer noch eines aussprechen - aber eben nicht mehr mit der Begründung Arbeitsplatz. Und auch dann wird schon geschaut, ob es nicht eher eine AU sein müsste als ein BV. Gab halt zu viele, die bei vollem Gehalt 9 Monate Urlaub gemacht haben.

von cube am 11.02.2019, 19:30



Antwort auf: Berechnung Berufsverbot

@kielsprotte Da du meine gesundheitlichen Probleme nicht kennst, brauchst du hier auch nicht solche "schlauen" Texte schreiben. Ich weiß zu 99 % dass ich wieder ein BV erhalten würde. Und das mein AG den Arbeitsplatz auch nicht so umändern könnte. Ich möchte einfach eine FACHLICHE Antwort erhalten, nach welchem Maßstab sich die höhe des BV bezieht, da ich die letzten 18 Monate kein Gehalt (elterngeld etc) erhalten habe. Die ganzen andere schlauen antworten nutzen mir nix. Und wenn eine schwangere Frau ein BV erhält, frag ich mich wirklich, wie andere Frauen davon ausgehen, dass die nur bezahlen Urlaub machen wollen. Schlimm sowas.

von Lalelu123987 am 11.02.2019, 21:46



Antwort auf: Berechnung Berufsverbot

du hast doch fachliche antworten bekommen. und andre Frauen hier ankäsen bringt dich nicht weiter und lässt dich nicht gut dastehen. so wie du schreibst scheinst du dich eben NICHT informiert zu haben. jede schwangerschaft wird neu geprüft. und was dein AG für aufgaben für dich hat, weißt du doch nicht? er hat das recht und die pflicht dir andre aufgaben zu geben. und das ist auch richtig so. viele frauen agieren eben genau wie du, daher wurden die gesetze zum glück verschärft. niemend kann sich sicher sein ein bv zu erhalten. auch du nicht.

von mellomania am 11.02.2019, 23:54



Antwort auf: Berechnung Berufsverbot

Deine "gesundheitlichen Probleme" sind seit der Neuerung des Mutterschutzgesetzes zum 01.01.2018 nicht mehr automatisch Grund für ein BV. Hier sollen die Frauenärzte nun vermehrt Krankschreibungen/AUs ausstellen, da diese eigentlich für gesundheitliche Probleme gedacht sind. BV sind für Probleme/Gefahren am Arbeitsplatz, die vom Arbeitsplatz ausgehen, nicht von der Schwangeren. Von daher hat meine Vorrednerin Recht, du darfst deine Schwangerschaft sowie das damit verbundene Handeln deiner Frauenärztin nicht mehr mit deiner letzten Schwangerschaft vergleichen. Es gibt jetzt nun mal andere gesetzl. Regelungen als vor 2018.

von Dojii am 12.02.2019, 07:49



Antwort auf: Berechnung Berufsverbot

Durch die Urlaubsbemerkung? Die war als Erklärung für die Verschärfung des BV gedacht und eher darauf gemünzt, dass nun evt. manchen Mütter darunter leiden müssen, dass andere das System ausgenutzt haben. Wenn deine Schwangerschaft mit vielen Problemen einhergeht oder du gesundheitlich auch ohne Schwangerschaft beeinträchtigt bist, kann der FA dir eine AU ausstellen. Letztendlich geht es doch nur darum dir zu vermitteln, dass du nicht auf ein BV spekulieren solltest. Eine fachliche Antwort hast du bereits bekommen inkl. der Hinweise, was für ein BV erfüllt sein muss - ganz ohne jeden Seitenhieb. Wenn dir das nun nicht passt, macht es eben den Eindruck, du gehörst genau zu den Frauen, die arbeiten gehen könnten - aber lieber bei vollem Gehalt zu Hause bleiben möchten. Und ja, das kann dann eben für Unmut bei denen sorgen, die arbeiten gehen und die damit ganzen unnötigen/unrechtmäßigen BV´s mitbezahlen (über Steuern, KK-Beiträge etc).

von cube am 12.02.2019, 08:59



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