Hallo Frau Bader, folgende Situation lässt mich gerade etwas Verzweifeln. Ich bin zurzeit noch mit meinem ersten Kind, geboren am 16.08.2017, in Elternzeit. Diese endet am 28.02.2019 nach 1,5Jahren, am 01.03.2019 beginne ich also wieder zu Arbeiten. Ich bin nun mit unserem zweiten Kind schwanger, der Entbindungstermin ist der 06.06.2019, demnach würde ich also ende April, 25.04.2019, wieder in den Mutterschutz gehen. Monate mit Bezug von Elterngeld (in meinem Falle 16.08.2017-15.08.2018) und/oder Mutterschaftsgeld (03.07.2017-11.10.2017) werden meinem Wissen nach ausgeklammert und es werden immer volle Kalendermonate zur Berechnung/Ausklammerung genutzt, richtig? Würde das dann in meinem Falle bedeuten das sich mein Bemessungszeitraum wie folgt zusammenstellt ? : März 2019 Feb. 2019 Jan. 2019 Dez. 2018 Nov. 2018 Okt. 2018 Sep.2018 Juni 2017 Mai 2017 April 2017 März 2017 Feb. 2017 Ich freue mich auf ihre Antwort, freundliche Grüße Anne
von AnneM1983 am 09.01.2019, 12:57