Guten Tag!
Ich habe im April 2017 meine Tochter geboren und befinde mich seit Juli 2017 in Elternzeit ( vorher war ich von September 2016- April 2017) im Beschäftigungsverbot. Weinachtsgeld steht auch in meinem Arbeitsvertrag drin.
Steht mir für dieses Jahr Weihnachtsgeld zu?
Würde mich über eine baldige Antwort freuen!
von
Jerrylee24
am 30.11.2017, 19:52
Antwort auf:
Bekomme ich in der Elternzeit Weihnachtsgeld
Hallo,
inwieweit Nebenleistungen (wie z.B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld) vom Arbeitgeber zu erbringen sind, hängt vom Inhalt der Vereinbarung/ Vertrag ab. In der Regel werden die Leistungen für die Arbeitsleistung (nicht für die Betriebstreue) erbracht. Dann besteht in der EZ kein Anspruch. Dies beruht darauf, dass das Arbeitsverhältnis während der EZ ruht. In der Zeit des Mutterschutzes wird es anders sein, also in Fällen, wo keine EZ genommen wird.
Die Zeit eines Beschäftigungsverbotes gilt als Zeit, in welcher man gearbeitet hat.
In der Regel erhält man das Weihnachtsgeld aber anteilig, aber auch das hängt von der üblichen Regelung bzw. vom Vertrag ab.
Wird der Anspruch auf eine Jahressonderzahlung von einem Mindestmaß an tatsächlicher Arbeitsleistung abhängig gemacht, gelten nach der neusten Rechtssprechung Fehlzeiten nicht mehr als tatsächliche Arbeitszeiten.
Weiter stellt sich die Frage, ob die Arbeitnehmerin zum Beispiel im Mutterschutz den anderen Arbeitnehmern gegenüber ungleich behandelt wird, was gegen das Grundgesetz verstößt. Dann hat sie ebenfalls einen Anspruch.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.12.2017
Antwort auf:
Bekomme ich in der Elternzeit Weihnachtsgeld
Es kommt darauf an, wie die genauen Regelungen zum Weihnachtsgeld in eurem Betrieb bzw. in deinem Arbeitsvertrag sind.
von
chrissicat
am 30.11.2017, 21:03