Frage: Beginn Elternzeit?

Hallo Frau Bader, ich habe am 01.05.15 meinen ET. Ich würde gerne ein jahr in Elternzeit gehen. Beginnt die Elternzeit dann am 27.06.15 und endet am 27.06.2016? 01.05.15 = ET dann 8 Wochen Mutterschutz bis 26.06.2015 dann ab 27.06.15 Elternzeit bis 27.06.16? Ich danke Ihnen jetzt schonmal für Ihre Antworten. Liebe Grüße

von Ledi87 am 05.02.2015, 19:49



Antwort auf: Beginn Elternzeit?

Hallo, Nein, die Elternzeit beginnt mit der Geburt. Am sichersten ist es, wenn Sie ein festes Datum rein schreiben, wann die Elternzeit enden soll. Diese kann beliebig sein. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.02.2015



Antwort auf: Beginn Elternzeit?

Die Elternzeit beginnt am Tag der Geburt und endet je nach Wunsch. In deinem Fall (1 Jahr) dann einen Tag vor dem 1. Geburtstag.

von -chOcO- am 05.02.2015, 21:23



Antwort auf: Beginn Elternzeit?

Elternzeit beginnt immer ab geburt, aber Frau hat ja mind 8 Wochen Mutterschutz nach der geburt, weshalb das beides paralell läuft. Und Frau auch erst in der regel 1 Woche nach der geburt dem AG die genauen daten wegen Elternzeit mitteilen muß. Mein Rat aber, hast du vor nach dem Jahr 100% wieder mit vollzeit einzusteigen? Und wie ist das wegen Betreuung geplant, gibt es da eine absolut sichere Lösung welche dann greift? Weil wenn du beides, oder auch nur eine mit nein beantwortest, dann würde ich dir raten, melde mind 2 Jahre Elternzeit. Und geben dem Ag direkt den Wunsch wegen teilzeit innerhalb der Elternzeit an. Du darfst nämlich bis zu 30 Std die Woche auch innerhalb der Elternzeit arbeiten - bei VOLLEM Kündigungsschutz. verdiensthöhe selbst spielt dabei, wenn du kein Elterngeld mehr bekommst, keine Rolle. das 3te Jahr würde ich mir auch sichern indem ich dem AG mitteile, das man das gegebenenfalls zu einem späteren zeitpunkt nimmt (ist bis zum 8ten Lebensjahr möglich). Wegen Betreuung, nicht wenige Krippen/Kitas, aber auch Tagesmütter nehmen erst zum August wieder Kinder auf, plan das bitte ein. Problem ist nämlich, meldest du nur 1 Jahr, dann darfst du nur mit Zustimmung des AG verlängern. Blöde wenn dann die Betreuung nicht paßt - auch wegen Eingewöhnung - und du dann deshalb kündigen mußt.

Mitglied inaktiv - 05.02.2015, 21:33



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