Hallo, mein Arbeitsvertrag auf Geringverdienerbasis endet am 07.12.2009. Ist das trotz Schwangerschaft rechtens und kann ich für die restliche Zeit der Schwangerschaft woanders Geld herbekommen, weil mir sonst 4 Monate mein Gehalt fehlen würde. Habe ich trotz allem Anspruch auf Mutterschaftsgeld und Elterngeld?
Danke schonmal
LG Sina
Mitglied inaktiv - 16.11.2009, 12:21
Antwort auf:
befristeter Arbeitsvertrag
Hallo,
der Vertrag endet trotzdem automatisch.
EG bekommen Sie, MG evtl. nach www.mutterschaftsgeld.de
Arbeitslosengeld nicht, da Sie nicht einbezahlt haben
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.11.2009
Antwort auf:
befristeter Arbeitsvertrag
oder könnte ich ALG beantragen? Steht mir das überhaupt zu?
Mitglied inaktiv - 16.11.2009, 17:37
Antwort auf:
befristeter Arbeitsvertrag
Hallo,
ja trotz deiner Schwangerschaft darf der Vetrag zum 07.12.2009 auslaufen, der Arbeitgeber muss ihn nicht verlängern.
Arbeitslosengeld hast du ja keinen Anspruch, weil du nicht nicht einbezahlt hast.
Mutterschaftsgeld bekommst du €13 tgl. von der Krankenkasse, und Elterngeld den Grundbetrag von € 300.
Du kannst nur Hartz VI, Wohngeld beantragen.
LG
Julia
Mitglied inaktiv - 16.11.2009, 20:01
Antwort auf:
befristeter Arbeitsvertrag
frag mal beim arbeitsamt nach,denn ich habe das gleiche problem wie du und habe mich teilzeitarbeitslos gemeldelt(für 6 wochen bis zum mutterschutz)
leider wissen viele nicht,das es diesen teilzeitarbeitslosenantrag gibt.
einfach anrufen und fall schildern.
ich selbst befinde mich noch in einem ungekündigtem arbeitsverhältnis und bin noch in elternzeit.
nur mein untervertrag in der elternzeit ist ausgelaufen und mein ag will ihn nicht verlängern.
Mitglied inaktiv - 17.11.2009, 04:27