Da mein Elterngeldbezugszeitraum bald endet und mein Arbeitsvertrag bis zum Ablauf des Mutterschutzes befristet war möchte ich nun gern wissen was ich nach dem Jahr für Möglichkeiten habe mein Kind bis zum 2. LJ weiter zu betreuen. Würde ich mich arbeitslos melden hieße das arbeitssuchend zu sein, da ich aber gern mit meinem Kind noch ein Jahr daheim bleiben möchte bevor ich wieder arbeiten gehe wäre das sehr widersprüchlich. Was kann ich in dieser Situation tun ?
Mitglied inaktiv - 23.07.2008, 11:40