Frage:
Beförderungspflicht Taxi Geburt
Hallo Frau Bader,
gilt die Taxi-Beförderungspflicht auch bei einem erfolgten/ bevorstehenden Blasensprung? Unser Taxiunternehmen vor Ort meinte nein, wegen der eventuellen Verschmutzung gäbe es eine Ausnahme von der Beförderungspflicht.
Eine saugfähige, wasserdichte Unterlage würde ich natürlich mitbringen.
Vielen Dank für Ihre Antwort!
von
vb123
am 30.10.2018, 14:24
Antwort auf:
Beförderungspflicht Taxi Geburt
Hallo,
das Taxiunternehmen hat grundsätzlich die Verpflichtung, jeden zu befördern. Ausnahmen gelten, wenn um weiche Besonderheiten herrschen, der Fahrgast zum Beispiel völlig betrunken ist oder zu befürchten steht, dass er nicht bezahlen will oder kann. Das wird im Ermessen des jeweiligen Taxifahrers stehen. Ich denke deshalb, dass er nicht gegen seine Beförderungspflicht verstößt, wenn er eine Hochschwangere, deren Blase schon geplatzt ist, nicht befördert. Es besteht ja durchaus die Gefahr, dass das Kind in seinem Taxi geboren wird.
Meiner Mutter war übrigens auch schon die Fruchtblase geplatzt und der Taxifahrer hat sich geweigert, sie über spiegelglatte Strassen ins Krankenhaus zu bringen...
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.10.2018
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Beförderungspflicht Taxi Geburt
Ich würde dem Taxifahrer nicht sagen dass ich einen Blasensprung hatte oder erwarte.
Einfach Taxi bestellen, zum KH fahren lassen und fertig.
Und wenn tatsächlich während der Fahrt die Fruchtblase platzt und es eine Sauerei gibt würde ich den Taxifahrer bitten die Rechnung der Reinigung an mich zu schicken.
Jeckyll
Mitglied inaktiv - 30.10.2018, 14:28
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Beförderungspflicht Taxi Geburt
@ Jeckyll, danke für die schnelle Antwort - theoretisch eine pragmatische Lösung. Praktisch wird der Fahrer sich aber seinen Teil denken, wenn ich mit dickem Bauch und Wehen einsteigen will.
Da ich keine Lust habe, am Bordstein stehen gelassen zu werden, hätte ich das Thema gerne vorher geklärt.
von
vb123
am 30.10.2018, 14:44
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Beförderungspflicht Taxi Geburt
Hallo,
Wäre es nicht sinnvoll bei geplatzter Fruchtblase den Krankenwagen zu rufen?
LG luvi
von
luvi
am 30.10.2018, 16:43
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Beförderungspflicht Taxi Geburt
@luvi
Es kommt insbesondere auf die Lage des Kindes an. Wenn der Kopf noch nicht tief im Becken sitzt, dann ist dringend der Liegend-Transport ratsam nach einem Blasensprung, in diesem Fall bitte nicht ein Taxi sondern einen Krankenwagen rufen.
Auch die Häufigkeit und Intensität der Wehen sollten ausschlaggebend sein bei der Überlegung "KTW oder Taxi".
von
chrissicat
am 30.10.2018, 16:58
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Beförderungspflicht Taxi Geburt
Hallo vb123,
eine Bekannte hat mir erzählt, das in ihrem Geburtsvorbereitungskurs die Nummer für den Liegendtransport besprochen wurde: Ortsvorwahl und dann 19222.
Wenn du die Notrufnummer verwendest und nicht als Notruf eingestuft wirst, kann es nämlich passieren, dass du die Kosten für den Transport im Rettungswagen bezahlen musst.
Liebe Grüße
Bianca
von
Bianca197
am 30.10.2018, 17:31
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Beförderungspflicht Taxi Geburt
Also ich habe 3 Kinder,hatte 2mal Wehen und die sind zuhause nicht dermassen schlimm gewesen dass ich da brüllend ins Taxi gestiegen wäre.
Die Wehen kamen da alle 5 Minuten,sprechen konnte ich normal,es war halt sehr sehr unangenehm.
Ich würd dem Taxifahrer auch nichts sagen vorher,ganz ehrlich.
Mitglied inaktiv - 30.10.2018, 19:30
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Beförderungspflicht Taxi Geburt
Ich kann die Taxifahrer verstehen. Wenn was passiert gehe ich jede Wette ein das du das Taxi nicht sauber machst.
Hier hat ein Taxifahrer mal eine Schwangere gefahren und das Kind kam IM Taxi,er hatte dann enorme Kosten, Reinigung und Verdienstausfall.
von
kati1976
am 30.10.2018, 19:52
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Beförderungspflicht Taxi Geburt
Hallo!
Ein anderer Gedanke aus meiner Erfahrung mit der "Fahrt" von der Station zum Kreißsaal unter Wehen: im Liegen im Stationsbett gingen die Wehen ja noch, aber im Rollstuhl echt unangenehm.
Aber das merkst du ja dann vorher, ob es im Sitzen auszuhalten ist.
Ich würde aber vermutlich (wenn man mir die bevorstehende Geburt ansieht) auch nicht den Stress haben wollen, mit dem Taxifahrer über eine eventuelle Beförderungspflicht diskutieren zu müssen.
von
drosera
am 30.10.2018, 20:44