1. Wenn ich mein bestehendes Arbeitsverhältniss kündigen möchte , und meine Elternzeit zum 09.11.04 ausläuft, muß ich dann auch mit einer frist von 4 Wochen zum 09.11.04 kündigen ? 2.Wird die Elternzeit voll auf die Berufsjahre angerechnet? 3.Wenn mein Arbeitgeber mir kündigt, und ich 5 Monate kündigungsfrist habe, er mich aber aus betrieblichen Gründen nicht beschäftigen kann, habe ich dann Anspruch auf Gehalt?
Mitglied inaktiv - 21.09.2004, 15:28