Sehr geehrte Frau Bader. Ich habe bereits im Forum gelesen, dass eine vorzeitige Beendigung der Elternzeit von Kind 1 durch Eintritt in den Mutterschutz für Kind 2 möglich ist und man dann auch den vollen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld erhält. Sie schreiben man soll dies dem Arbeitgeber rechtzeitig vorher mitteilen. Können sie das präzisieren? Ich weiß noch von Kind 1, dass man die Bescheinigung vom Arzt erst kurz vor Eintritt (ich glaube es war nicht mal eine Woche) erhält. Alles was ich vorher meinem Arbeitgeber mitteile ist ja nur eine Spekulation. Vielleicht ist es ja sinnvoll vorher das Anliegen zu schildern und mitzuteilen, dass die Bescheinigung mit dem entgültigen Termine nachgeteicht wird? Was für Zeiträume sollte man hier einhalten? Für meinen Arbeitgeber ändert sich ja planungsmäßig nicht sehr viel, ob ich nun wegen Mutterschutz oder Elternzeit ausfalle. Eine weitere Frage habe ich noch, die dieses Thema auch streift. Ist es möglich die, durch die vorzeitige Beendigung der Elternzeit von Kind 1, nicht in Anspruch genomme Elternzeit auf später "zu verschieben"? Z.B. gleich in Anschluss an die Elternzeit von Kind 2? Wie beantrage ich das (Kind 1 Geburtsjahr 2014) und muss ich mich gleich auf den Zeitraum festlegen? Vielen Dank für ihre Hilfe.
von Ponkyponk am 18.01.2016, 14:04