Auslandsentsendung meines Mannes - Elterngeld?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Auslandsentsendung meines Mannes - Elterngeld?

Liebe Frau Bader, ich bin in der 13. Woche schwanger. Geburtstermin ist Anfang Juni 2015. Ich bin Angestellte, deutsche Staatsbürgerin. Anfang März wird mein Mann von seinem Arbeitgeber für zwei Jahre in die USA "entsendet". Ich werde ihn begleiten. Zeitlich passt das Entsendungsdatum für mich durch meine vielen Resturlaubstage und die sechs Wochen Mutterschutz sehr gut. Nach der Geburt werde ich Elternzeit nehmen. Wir werden beide unseren Wohnsitz aufgeben und dort das Visum L1A erhalten. Frage: Habe ich Anspruch auf Elterngeld trotz Aufenthalt in den USA? Was wären dafür die Voraussetzungen? Vielen Dank. Beste Grüße Sabine Resch

von Cocolino am 27.11.2014, 18:26



Antwort auf: Auslandsentsendung meines Mannes - Elterngeld?

Hallo, Auch im Ausland aktive Antragsteller können einen Anspruch auf das Elterngeld haben. Zu den Berechtigten zählen im Einzelnen: - Beschäftigte, die im Rahmen eines in Deutschland bestehenden Beschäftigungsverhältnisses zeitlich begrenzt ins Ausland entsandt wurden. - Deutsche Staatbürger, die vorübergehend bei einer zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung tätig sind. - Beamte, die vorübergehend eine nach § 123a Beamtenrechtsrahmengesetz zugewiesene Tätigkeit im Ausland wahrnehmen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.12.2014



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