Hallo Frau Bader, vom Kiga wurden wir verpflichtet uns an eine Frühförderstelle zu wenden. Einmal war der zuständige Sachbearbeiter der Föderstelle im Kiga um sich ein Bild vor Ort zu machen. Ebenfalls habe ich dem Kindergarten ein Auskunftsrecht an der Frühförderstelle und umgekehrt erteilt. Allerdings mit der Bitte mich auf dem Laufenden zu Halten bzw. mir mitzuteilen, was und vorallem welche Maßnahmen besprochen wurde. Laut Frühförderstelle weigert sich aber der Kindergarten Informationen aus dem Alltag und das Verhalten meines Sohnes an die Frühförderstelle weiterzugeben. Der Kiga würde nur Informationen aus der Förderstelle abrufen wollen. Nach dem ich die Leitung angesprochen habe wurde mir gesagt, das vom Träger aus solche von der Frühförderstelle angefragten auskünfte nicht erteilt werden. Ebenfalls werden keine Informationen an Ärzte herausgegeben. Auch wenn wir als Eltern, also Sorgeberechtige, dies ausdrücklich wünschen. In unserem Vertag als auch in den Betreuungsbedingungen steht darüber nichts. Darf der Träger bzw. der Kiga so handeln oder hat er eine Auskunftspflicht? Vielen Dank! AnjaPia
von AnjaPia am 09.05.2012, 16:10