Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeitig noch in Elternzeit, mein Sohn ist am 11.05.2013 geboren. Ich bin nun wieder schwanger, der errechnete ET ist der 29.06.2015. Ich habe während meiner jetzigen Elternzeit zwischenzeitlich immer mal wieder bei meinem Arbeitgeber ausgeholfen. Ich habe mir die Stunden auf dessen Wunsch aufgeschrieben. Nun sollen mir die Stunden ausgezahlt werden. Mir wurde nun vorgeschlagen, dass man mich kurzzeitig als Aushilfe (auf 450,00 €-Basis) anmeldet, damit ich keine steuerlichen Abzüge habe. Mein Einkommen wird nämlich nach der ungünstigen Steuerklasse V versteuert. Wirkt sich dies negativ auf das Mutterschaftsgeld bzw. Elterngeld für das 2. Kind aus? Vielen Dank für Ihre Antwort! Mit freundlichen Grüßen Josi
von Josi115 am 04.03.2015, 13:12