Aushilfsjob im Erziehungsurlaub, rechtliche Grundlage

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Aushilfsjob im Erziehungsurlaub, rechtliche Grundlage

Hallo Frau Bader, ich könnte vorübergehend einen Aushilfsjob in einer Bäckerei bekommen. Das sind 2 x wöchentlich 3 Stunden. Wie ist das mit der Rechtsprechung? Muß ich meinen Arbeitgeber (Labormedizin, also völlig andere Branche) davon unterrichten, oder irgendwelche Ämter? Erziehungsgeld bekommen wir nicht, wir liegen über dem Satz. Vielen Dank vorab Petra

Mitglied inaktiv - 22.09.2002, 10:35



Antwort auf: Aushilfsjob im Erziehungsurlaub, rechtliche Grundlage

Liebe Petra, ja, der AG muss sein Einverständnis geben. Sie dürfen auch nicht über 30 Std/ Woche kommen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.09.2002



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