Hallo Frau Bader, ich könnte vorübergehend einen Aushilfsjob in einer Bäckerei bekommen. Das sind 2 x wöchentlich 3 Stunden. Wie ist das mit der Rechtsprechung? Muß ich meinen Arbeitgeber (Labormedizin, also völlig andere Branche) davon unterrichten, oder irgendwelche Ämter? Erziehungsgeld bekommen wir nicht, wir liegen über dem Satz. Vielen Dank vorab Petra
Mitglied inaktiv - 22.09.2002, 10:35