Aushilfe = geringfügig Beschäftigt?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Aushilfe = geringfügig Beschäftigt?

Ich laufe während meines EU bei meinem AG als Aushilfe und bekomme DM630,-. Ist Aushilfe gleichzusetzen mit geringfügig beschäftigt, d.h. mit gleichen Ansprüchen wie Urlaub etc.? Oder sind Aushilfen weniger gut gestellt? Annerle

Mitglied inaktiv - 05.06.2001, 16:07



Antwort auf: Aushilfe = geringfügig Beschäftigt?

Liebe Annerle, nein, es ist nicht das gleiche. Aushilfen dürfen höchstens 50 Std/ Jahr oder 2 Mo. arbeiten ansonsten sind Sie 630er. Gruss, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.06.2001



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