Hallo, meine Situation stellt sich wie folgt dar: ich bin während meiner einjährigen Elternzeit erneut schwanger geworden und habe Diese auch an meinen Arbeitgeber gemeldet. Meine Elternzeit endete am 30.12.2019 und ich bin seitdem wieder arbeiten, darf allerdings keine Schicht- Sonn- und Feiertage arbeiten und wurde aufgrund dessen in eine andere Abteilung versetzt. Während meiner ersten Schwangerschaft erhielt ich deshalb eine Ausgleichszahlung dafür. Aktuell ist es so, dass mein Arbeitgeber der Meinung ist, dass mir diese Zahlung in dem jetzigen Fall nicht zusteht. Die Ausgleichszahlung wurde in der ersten Schwangerschaft basierend auf den Druchschnitt der Schichtzulagen der letzten drei Monate vor der Schwangerschaft berechnet. Jetzt meine Frage, steht mir in meiner Situation die Ausgleichszahlung wieder zu oder nicht. Und wenn ja, wie würde diese berechnet werden. Laut der Elterngeldstelle würde mir der selbe Betrag als Ausgleichszahlung zustehen, welchen ich in der ersten Schwangerschaft erhalten habe. Gruß, Sophia
von Sophia27 am 24.01.2020, 12:49