Sehr geehrte Frau Bader, ich habe für das zweite Jahr der Elternzeit ab dem 01.09.09 einen Antrag auf Teilzeitarbeit in einem Umfang von 24 Stunden wöchentlich gestellt. Als geplante Arbeitstage habe ich in meinem Antrag den Montag, Dienstag und Donnerstag mit jeweils 8 Stunden angegeben. Meinen unmittelbaren Vorgesetzten haben diesem Antrag und auch der Verteilung der Arbeitstage mit Handzeichen auf dem Antrag zugestimmt. Von der Personalabteilung erhielt ich nun die Durchschrift einer Verfügung, die an den Personalrat gerichtet ist, mit folgendem Wortlaut: "... Am 01.09.09 nimmt Frau .... antragsgemäß den Dienst während der Elternzeit mit 24 Stunden wöchentlich wieder auf." Die beantragten Arbeitstage werden darin nicht erwähnt. Kann mir daraus ein Problem entstehen? Der 01.09. ist z.B. ein Dienstag und ich würde in dieser Woche dann eigentlich nur dienstags und donnerstags arbeiten (d.h. nur 16 Wochenstunden, nicht 24). Und was wäre in Wochen, wenn z.B. der Montag, Dienstag oder Donnerstag ein Feiertag ist? Ich habe Sorge, dass ich nach der Verfügung dann mittwochs oder freitags arbeiten müßte, um auf 24 Stunden zu kommen. Vielen Dank im voraus für Ihre Rückantwort!
Mitglied inaktiv - 09.05.2009, 11:52