Frage: Auflösung bei Elternzeit

hallo, wenn ich 3 jahre elternzeit genommen habe und jetzt nach einem jahr einen auflösungsvertrag unterschreibe, kann ich dann die übrigen 2 jahre ggf. bei einem neuen ag nehmen? vielen dank!!!

Mitglied inaktiv - 11.07.2003, 20:01



Antwort auf: Auflösung bei Elternzeit

HAllo, der EU endet und bei einem neuen Ag kann man einen neuen Antrag stellen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.07.2003



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