Hallo frau Bader,
Bekomme ich das aufenthaltsbestimmungsrecht wenn ich nicht in meine Heimat zurück ziehe und in Bonn bleiben würde ? Schließlich nehme ich ja Elternzeit u betreue das Kind . Oder sind die Chancen für den Vater dann trotzdem gut ? Konnte aber dann meinen Job nach 3 Jahren in Bochum nicht mehr antreten . Entscheiden Richter oft gegen die Mutter ?
Danke
von
Gonja
am 12.03.2013, 18:53
Antwort auf:
Aufenthaltsbestimmungsrecht
Hallo,
leider verstehe ich die Frage nicht so ganz. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommt der, bei dem das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.03.2013
Antwort auf:
Aufenthaltsbestimmungsrecht
Versteh die Frage nicht.
Wer hat denn nun das Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht ?
von
Sternenschnuppe
am 12.03.2013, 21:39
Antwort auf:
Aufenthaltsbestimmungsrecht
Das ABR liegt ja nach der Geburt erstmal bei Dir - egal, wo Du wohnst. Der KV kann das GSR einklagen, oder Du gibst es ihm freiwillig, dann habt Ihr beide das ABR, denn es ist Teil des SR.
Problematisch wird es erst, wenn Du mit dem Kind zurück in die Heimat willst - das wird nach drei Jahren Erziehungszeit nicht ohne seine Zustimmung gehen. Da wird auch nicht "gegen die Mutter" sondern "für den Verbleib des Kindes in der gewohnten Umgebung" entschieden. Du kannst dann quasi entscheiden, ob Du mit dem Kind bleibst oder ohne das Kind gehst.
Solange Du in Bonn bleibst und auch sonst als Mutter nicht völlig versagst, gibt es ja keinen Grund, Dir das ABR wegzunehmen. Einfach so, weil dem KV gerade danach ist, kann Dir das der KV nicht wegnehmen lassen. Er kann nur darauf bestehen, dass er es AUCH hat.
von
Strudelteigteilchen
am 13.03.2013, 06:43