Guten Tag,
hat der Elternteil, bei dem das Kind lebt, automatisch das Aufenthaltsbestimmungsrecht, auch wenn gemeinsames Sorgerecht ausgeübt wird? Oder muss ein gesonderter Antrag für das Aufenthaltsbestimmungsrecht gestellt werden? Wenn ja, kann dies auch nach der Scheidung erfolgen, oder ist es dann zu spät?
Vielen Dank
Mitglied inaktiv - 02.04.2008, 12:42
Antwort auf:
Aufenthaltsbestimmungsrecht
Hallo,
man sollte das gerichtlich klären lassen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.04.2008
Antwort auf:
Aufenthaltsbestimmungsrecht
Wenn das nicht im Zuge der Scheidung und der Sorgerechtsverhandlung abgearbeitet und entschieden wurde:
Dann haben imer noch beide Eltern das ABR.
Das kann nur von einem Richter geändert werden.
Dazu muß man Klage auf ABR erheben.
Dies kann jederzeit erfolgen, muß aber (mehr als) GUT begründet werden!
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 02.04.2008, 17:29