Liebe Frau Bader, ich versuche jetzt, meine Frage nochmals allgemein zu stellen: Wie wird in der Regel im Falle einer Trennung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft der Aufenthalt des gemeinsamen Kindes (gemeinsames Sorgerecht) geregelt? Nach welchen Kriterien wird beurteilt? An wen müsste man sich wenden, wenn man sich nicht mit dem Partner einigen kann? Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Mitglied inaktiv - 24.02.2009, 08:23