Mitglied inaktiv
Frau Bader, nun bin ich mit meinem Latein wirklich am Ende. Ich fragte Sie am 20./21.4. unter dem Stichwort "Aufenthaltsbestimmung" und am 26.4. nochmals unter dem Stichwort "Nochmal Aufenthaltsbestimmung". Sie gaben mir eine Antwort, die jetzt überhaupt nicht übereinstimmt mit der Antwort auf eine Frage von mawe_73 unter dem Stichwort "Umzug bei geschiedenen Eltern". Wir, die Betroffenen, klammern uns an jeden Strohhalm und es ist für uns sehr, sehr schwer, ständig so hin und her geworfen zu werden. Kann ich nun, nach Erhalt des Aufenthaltsbestimmungsrechts umziehen oder nicht? Gruß SH
Hallo, also: Zunächst einmal ist wichtig, wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Auch wenn die Gemeinsame Sorge nach einer Trennung beibehalten wird, ist es bei den Familiengerichten häufig üblich, einem Elternteil (meist dem Vater) auf Antrag des anderen (meist der Mutter) das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen. Dies erfolgt mit der Begründung dies würde dem Kindeswohl am besten entsprechen (§1671 BGB). Der Elternteil mit dem alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht kann anschließend völlig legal den Wohnort wechseln, unabhängig von der Entfernung und der Beziehung des Kindes zum Elternteil, der kein Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Das Wohl und der Wille des Kindes spielt dabei in der Regel keine Rolle. So. Und jetzt ein Urteil dazu: Kein Umzug ohne Einwilligung des Vaters Einem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden zufolge darf eine geschiedene Mutter mit dem Kind nicht einfach in eine andere Stadt umziehen, wenn beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben. Sie muss einen Umzug, auch wenn das Kind bei ihr lebt und sie daher das Aufenthaltsbestimmungsrecht ausübt, mit dem Vater abstimmen. Dies gilt erst recht, wenn der Umzug mit einem Schulwechsel verbunden ist. In einem solchen Fall kann die Bindung des Kindes an sein soziales Umfeld sogar rechtfertigen, dem Vater das Aufenthaltsrecht zu übertragen. OLG Dresden, 10 UF 433/02 Jetzt verstehen Sie vielleicht mein Problem. Schauen Sie dazu auch mal bei: www.vaeternotruf.de/aufenthaltsbestimmungsrecht.htm http://www.vaeternotruf.de/wohnortwechsel.htm http://www.vatersein.de/modules.php?name=eBoard&file=viewthread&tid=926 Dabei ist ein ganz interessanter Satz: In der Praxis ist es häufig so, dass Mütter, auch dann wenn das gemeinsame Sorgerecht besteht, unter Mitnahme des Kindes in weit entfernte Ortschaften ziehen, ohne den Vater um Zustimmung zu bitten. Ist die Mutter erst einmal weggezogen, drücken die zuständigen Gerichte in der Regel beide Augen zu. Das hat natürlich nichts mit Rechtsstaatlichkeit zu tun, im Gegenteil, sondern mit der auch bei den Familienrichtern noch immer vorherrschenden Mütterideologie und einer gewissen Portion Bequemlichkeit. Der Richter ist schlicht froh, wenn er durch den Umzug der Mutter nicht mehr zuständig ist, soll sich doch der Richter am neuen Wohnort mit den Eltern rumärgern. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, danke für die ausfühliche Antwort!!! Schönen Abend Sandra
Mitglied inaktiv
Ich bin geschieden und das Aufenthaltsbestimungsrecht für die gemeinsame Tochter liegt bei mir. Kann ich denn nun einfach umziehen, oder muss mein ex Mann dem Umzug zustimmen? Wir (meine Tochter und ich) planen nämlich zu meinen neuen Lebensgefährden zu ziehen. Dieser wohnt etwa 300 km von hier weg. Das umgangsrecht wäre gewährleistet, da ich mit der Kleinen auch runter fahren würde. Kann mein Ex Mann mir diesen Umzug nun "verbieten"? Was für Schritte kann er einleiten, um zu verhindern das wir umziehen? Verliere ich dann mein Kind? Ich meine das sie dann bei ihm wohnt?? Gruss
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das kind meines freundes lebt bei seiner mutter. es ist in seiner aktivitat sichtbar eingeschränkt und wird mit medikamenten ruhig gstellt. er darf nicht alles essen bez. trinken dadurch wird er zappelig. zudem ist das kind ständig krank weil ihm die nährstoffe fehlen. hat mein freund eine chance die aufenthaltsbesti ...
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