Auf bitten der Freundin Vaterschaft für nicht eigenes Kind anerkannt

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Auf bitten der Freundin Vaterschaft für nicht eigenes Kind anerkannt

Mein Sohn trennte sich im guten von seiner Freundin, diese dann allerdings schwanger von einem anderen Mann wurde. Dieser andere Mann trennte sich noch während der Schwangerschaft von ihr. Als das Kind geboren wurde, flehte die Kindesmutter meinen Sohn an sich als leiblicher Vater auszugeben und dieses mit ihr zusammen beim Jugendamt anzugeben, da sie den richtigen Vater nicht angeben wollte. Da mein Sohn sie immer noch liebte tat er das, wobei er beim Jugentamt auch aufklärte das er nicht der leibliche Vater sei. Ihm wurde versichert, das es keine Konsequenzen hätte. Nun lebt mein Sohn in einer anderen Stadt und pflegt nur noch telefonischen Kontakt mit seiner damaligen Freundin. Allerdings bekam er jetzt Post vom Jobcenter indem man ihn aufforderte seine Finanzielle Lage zu erörtern zwecks Allimentenzahlung. Seine damalige Freundin ist Hartz4 Empfängerin und das Kind mittlerweile 3 Jahre alt. Er ist verzweifelt und weiß nicht was er tun soll, denn aus diesem Freundschaftsdienst eröffnet sich nun ein böses Erwachen. Gibt es eine Möglichkeit diese Misere aufzuklären? Für eine Antwort wäre ich Ihnen unendlich dankbar. Mfg.

von AndreaBerlin am 05.02.2015, 19:03



Antwort auf: Auf bitten der Freundin Vaterschaft für nicht eigenes Kind anerkannt

Hallo, was ist ausgesprochen dumm gelaufen. Eigentlich bleibt dann nur der Versuch, gerichtlich die Vaterschaft an zu zweifeln. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.02.2015



Antwort auf: Auf bitten der Freundin Vaterschaft für nicht eigenes Kind anerkannt

Nein, die Fristen sind vorbei. Dazu hätte er zwei Jahre Zeit gehabt und nun wird er die Konsequenzen tragen müssen. Er hat die Vaterschaft anerkannt und ist finanziell zuständig. Einziger Ausweg wäre es den echten Vater zu finden und diesen zu bewegen eine Klage auf Vaterschaftsfesstellung zu stellen. Dein Sohn hat mit Absicht eine Falschbeurkundung unterschrieben ( Geburtsurkunde in der er drinsteht ), das Risiko dürfte ihm bewusst gewesen sein. Ist es denn wirklich ausgeschlossen, dass er der Vater ist ? Und wer hat ihm versichert dass es keine Konsequenzen gibt ? Der Mitarbeiter beim Jugendamt oder die Ex ? Wenn es der Mitarbeiter war, dann sollte er das dem Vorgesetzen melden.

von Sternenschnuppe am 05.02.2015, 19:22



Antwort auf: Auf bitten der Freundin Vaterschaft für nicht eigenes Kind anerkannt

2 Jahre nach Kenntnis, dass er nicht der Vater ist, kann er die Vaterschaft anfechten. Da das Kind 3 Jahre alt ist und ich davon ausgehe, dass er unmittelbar nach der Geburt die Vaterschaft anerkannt hat, kann er das vergessen. Ich glaube nicht, dass das Jugendamt ihm gesagt hat, eine Vaterschaftsanerkennung habe keine Konsequenzen.

Mitglied inaktiv - 05.02.2015, 19:23



Antwort auf: Auf bitten der Freundin Vaterschaft für nicht eigenes Kind anerkannt

§1600b BGB Anfechtungsfristen

Mitglied inaktiv - 05.02.2015, 19:24



Antwort auf: Auf bitten der Freundin Vaterschaft für nicht eigenes Kind anerkannt

Danke für die schnellen Antworten...mein Sohn ist deffinitiv nicht der Vater des Kindes, kennt aber den leiblichen Vater vom sehen und den Erzählungen der Ex Partnerin. Dieser hat wohl schon 2 eigene Kinder für die er Unterhaltsberechtigt ist. Ärgerlich ist natürlich, dass der sich jetzt freut einen dummen gefunden zu haben, der ihm das 3te Kind abnimmt.

von AndreaBerlin am 07.02.2015, 13:30



Antwort auf: Auf bitten der Freundin Vaterschaft für nicht eigenes Kind anerkannt

Als Mutter würde ich ausrasten wenn einer meiner Söhne sowas macht, aber gezwungen scheint Deiner ja nicht geworden zu sein. Dass es nicht ok ist falsche Daten anzugeben wird ihm doch klar gewesen sein. Aus welchem Grund bitte hat er das gemacht ? Wieso sollte ein Vater angegeben werden? Was dachte er denn wozu das ist? Das Feld hätte man auch einfach leer lassen können.

von Sternenschnuppe am 07.02.2015, 13:49



Antwort auf: Auf bitten der Freundin Vaterschaft für nicht eigenes Kind anerkannt

An seiner Stelle kann er aber versuchen auf ahnungslos zu machen und Klagen auf Feststellung und er wisse es erst seit einem Jahr. Nennung des richtigen Vaters. Dann müsste ihm ersteinmal bewiesen werden dass er es die ganze Zeit wusste. Und zwar mit Anwalt !

von Sternenschnuppe am 07.02.2015, 13:52



Antwort auf: Auf bitten der Freundin Vaterschaft für nicht eigenes Kind anerkannt

Nicht der leibliche Vater hat ihn zu dieser seltsamen Aktion bewegt, sondern die Kindsmutter hatte diese grandiose Idee. Also wenn einer "ein Kind abgeladen" hat, dann doch die Dame. Dein Sohn spielt lediglich die Rolle einer Witzfigur.

von Pamo am 07.02.2015, 14:02



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