Hallo, ich habe folgendes Problem: Wir haben ein 14tägiges UmgangsR vereinbart. Mein Mann hat mir jetzt mitgeteilt, daß er sein UR am kommenden WE nicht wahrnehmen wird und besteht darauf, am folgenden WE (also "meinem") die Kinder zu bekommen. Da er Urlaub habe, habe ich ihm angeboten, daß er die Kinder gerne unter der Woche für 2 Tage nehmen darf. Das lehnt er aber ab, die Kinder seien ihm Fr-So zugesprochen, andere Tage kämen für ihn nicht in Betracht. Muß ich ihm ein "Ersatz-WE" gewähren, auch wenn der Umgang durch sein eigenes Verschulden nicht stattfinden konnte??? Herzlichen Dank Penny
Mitglied inaktiv - 21.09.2004, 21:20