Auch mal eine Frage zum Umgangsrecht

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Auch mal eine Frage zum Umgangsrecht

Hallo, ich habe folgendes Problem: Wir haben ein 14tägiges UmgangsR vereinbart. Mein Mann hat mir jetzt mitgeteilt, daß er sein UR am kommenden WE nicht wahrnehmen wird und besteht darauf, am folgenden WE (also "meinem") die Kinder zu bekommen. Da er Urlaub habe, habe ich ihm angeboten, daß er die Kinder gerne unter der Woche für 2 Tage nehmen darf. Das lehnt er aber ab, die Kinder seien ihm Fr-So zugesprochen, andere Tage kämen für ihn nicht in Betracht. Muß ich ihm ein "Ersatz-WE" gewähren, auch wenn der Umgang durch sein eigenes Verschulden nicht stattfinden konnte??? Herzlichen Dank Penny

Mitglied inaktiv - 21.09.2004, 21:20



Antwort auf: Auch mal eine Frage zum Umgangsrecht

Hallo, mal ehrlich-wo ist das Problem? Rechtlich gibt es hierzu keine Regelung, man soll, auch wegen der Kinder, versuchen, sich gütlich zu einigen. Wenn es berechtigte Gründe gibt, dass Sie die Wochenenden nicht tauschen können, hat er Pech, da er es verschuldet hat. Wenn es praktisch möglich ist, sollte man den Kindern ermöglichen, den Vater an dem anderen Wochenende zu sehen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.09.2004



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