Frage: Auch Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, zur Zeit bin ich Filialleiterin in einem Telekommunikationsunternehmen. Nun bin ich in der 6. SSW schwanger. Die Ärztin hat mir aufgrund der sehr fragwürdigen Arbeitsbedingungen schon mit einem Beschäftigungsverbot gedroht. Jetzt sehe ich allerdings folgendes Problem. Und zwar besteht mein Gehalt aus einem Fixum und einem Teil Provision. Mein Arbeitsgeber zahlt im Krankheitsfalle nur das Fixum, obwohl mir ja rechtl. sogar ein durchschnittlicher Provisionsteil zustehen würde. Sollten die Arbeitsbedingungen nun mit der Schwangerschaft körperlich für mich nicht mehr machbar wären, dann würde ich ja mit gut 900 Euro Brutto weniger dastehen, oder sehe ich das falsch? LG, bella

Mitglied inaktiv - 11.01.2010, 21:05



Antwort auf: Auch Beschäftigungsverbot

Hallo, Man muss grundsätzlich unterscheiden, was der Arzt im Einzelfall ausstellt: BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt am Betrieb (zB Chemiefabrik) ->Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen. KRANKSCHREIBUNG: Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt an der Schwangerschaft (zB vorzeitige Wehen) -> 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an. Wenn Grund der Krankheit auch die SS ist, läuft die Frist nicht neu. Der AG hat weder ein Widerspruchs- noch sonstiges Recht diesbezüglich. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.01.2010



Antwort auf: Auch Beschäftigungsverbot

Hallo Das siehst Du, zum Glück , falsch. Habe auch so einen Job in einem änlichen Unternehmen und verdiene Grundgehalt und Provision. Habe auch ein BV und erhalte den Durchschnittsnettolohn der letzten 13 Wochen vor dem BV. ( bei mir sogar vor dem BV der ersten Schwangerschaft :-) ) Du bist bei einem BV bei vollem Gehalt ( Durchschnitt eben ) nur freigestellt. P.S. In solch Betrieben ist das BV eher eine Erlösung als Strafe. Alles Gute für Dich und den Zwerg

Mitglied inaktiv - 11.01.2010, 21:11



Antwort auf: Auch Beschäftigungsverbot

Danke erstmal, für die schnelle Antwort. Kommt die Krankenkasse dann dafür auf oder zahlt der Ag weiter? Und ich kriege wirklich den Durchschnitt vom kompletten Gehalt der letzten 3 Wochen? LG, bella

Mitglied inaktiv - 11.01.2010, 21:38



Antwort auf: Auch Beschäftigungsverbot

13 Wochen ;-) Ja, bekomme ich auch und habe ich damals auch bekommen. Durch das BV darf Dir kein finanzieller Nachteil entstehen. Soweit ich weiss bekommt der AG das von der Krankenkasse wieder, aber der AG zahlt es Dir. Habe mal gehört, dass die einen Umlagentopf oder so haben die AG, so eine Art extra-Versicherung. Gruss, Panija

Mitglied inaktiv - 11.01.2010, 22:22



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