Guten Tag Frau Bader ich hoffe, sie können mir helfen. Ich möchte wissen, ob ich von meinem Arbeitgeber noch ein Arbeitszeugnis verlangen kann. Dazu muß ich sagen, das ich nun seit 1996 im EZU bin. Ich habe im April 99 noch ein Kind bekommen und mein EZU geht jetzt noch bis April 2002. Zwichendurch habe ich immer mal wieder gearbeitet und zur Zeit arbeite ich auch, aber nicht in meinem Betrieb, sondern mit Genehmigung, woanders. Ich bin mir auch noch nicht schlüssig, ob ich nächstes Jahr zurückkehren will, es sei denn , mein AG kommt mir in Sachen Teilzeitarbeiten entgegen. Anspruch habe ich ja leider nicht darauf, da es ein kleiner Handwerksbetrieb ist. Aber zur eigentlichen Frage nochmal: Kann ich ein Arbeitszeugnis verlangen, auch wenn ich nicht gekündigt habe und mehr als 5 Jahre aus dem Beruf mehr oder weniger raus bin??? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. mir freundlichen Grüßen Claudia M.
Mitglied inaktiv - 24.06.2001, 23:26